Meine Damen und Herren, auch wenn die Materie des vorliegenden Strahlenschutzgesetzes nicht so virulent ist, ist sie doch in den Gesamtzusammenhang unserer Sicherheit zu stellen; auch das ist wichtig. Dazu gehört die Tatsache, dass wir strahlendes Material, das entsorgt werden muss, besitzen, nämlich in der Forschung und im Gesundheitswesen, somit gibt es sozusagen einen alltäglichen Kontakt.
Die Aufbewahrung des Materials ist bei uns für die nächste Zeit geregelt. Es bedarf aber auch der Frage einer endgültigen Entsorgung des strahlenden Materials im Hinblick auf die Gesundheit, Umwelt und Sicherheit. Auch wenn es nur schwach- und mittelradioaktive Abfälle sind, die in der Nuclear Engineering Seibersdorf GmbH entsorgt werden, sind es trotzdem gefährliche Stoffe, um deren Entsorgung sich der österreichische Staat kümmern muss.
Bis zum Jahr 2030 muss in diesem Zusammenhang die Ausweisung eines möglichst regionalen Endlagers für radioaktive Abfälle erfolgen. Meines Erachtens ist es nicht nur eine Frage der Verantwortung Österreichs, für das radioaktive Material, das bei uns anfällt, eine entsprechende Möglichkeit der Entsorgung zu finden.
Mit dieser Gesetzesänderung droht nicht die Gefahr, dass andere Länder bei uns ihr strahlendes Material entsorgen, sondern es stärkt unsere Handlungsfreiheit. Deswegen ist dieser Änderung des Strahlenschutzgesetzes zuzustimmen, keine Frage.
Diese Änderung sollte für uns auch Anlass sein, uns in der Entwicklung unserer Gesellschaft, die von Unsicherheit geprägt ist, wieder intensiver mit der Frage der Atomstrahlung auseinanderzusetzen.
Es ist alles zu unternehmen, damit atomares Material nicht zur Belastung der kommenden Generationen wird; aber es gilt auch darüber nachzudenken, wie garantiert werden kann, dass Strahlungsenergie nicht in Hände von Terroristen gelangt und unermesslichen Schaden anrichtet. Die letzten Tage und Monate haben das gezeigt. Meine Damen und Herren! Wir müssen den Anfängen wehren! – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
13.23
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Mag. Schreyer zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.23
Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor 37 Jahren, also 1978, hat sich die österreichische Bevölkerung gegen die Atomkraft ausgesprochen. Das ist bis heute so geblieben, und es ist auch gut und vernünftig so. Wenn es nämlich nicht so gewesen wäre, würden wir jetzt, wenn es um die Entsorgung und Endlagerung von Atommüll geht, vor ganz anderen Herausforderungen stehen.
In der hier vorliegenden Gesetzesvorlage wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung der anfallenden Brennelemente und aktiven Abfälle vorschreibt. Brennelemente haben wir eben Gott sei Dank nicht zu entsorgen. Der einzige Reaktor in Österreich ist, wie wir schon gehört haben, der Praterreaktor, den die TU betreibt, und da gibt es schon Rücknahmevereinbarungen für die Brennstäbe vom Lieferanten.
Wir reden hier also vor allem vom Krankenhausmüll, zum Beispiel aus der Strahlentherapie, vom Industrieabfall, aber auch von einigen Altlasten, die schon über 100 Jahre alt sind und in diversen Universitäten und Labors gefunden worden sind.
Dieser österreichische Atommüll, bei dem es sich zum allergrößten Teil um schwachradioaktiven Abfall handelt – 95 Prozent des Atommülls sind schwachradioaktiv, nur 5 Pro-
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