BundesratStenographisches Protokoll847. Sitzung / Seite 71

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Berichterstatterin Adelheid Ebner: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 12. November 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strahlenschutzgesetz geändert wird.

Die schriftlichen Unterlagen hat jeder in sein Fach bekommen und hat sie wahrschein­lich auch durchgelesen; daher komme ich sogleich zur Antragstellung.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. November 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Samt. – Bitte.

 


13.13.33

Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! EU-Anpassungen im Strahlenschutzgesetz sind der Inhalt dieser Regierungsvorlage zur vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/70/EURATOM über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle. Hierbei schlägt die Regierung die Änderung des Strahlenschutzgesetzes vor, die darauf abzielt, ein nationales Entsorgungsprogramm für radioaktive Abfälle zu erstellen, umzusetzen und regelmäßig zu aktualisieren.

Dieses Programm soll also alle Schritte der Entsorgung radioaktiver Abfälle – von de­ren Anfallen bis zur Endlagerung – umfassen, außerdem soll eine strategische Umwelt­prüfung erfolgen. Die Kosten, so ist zu erfahren, werden sich dabei auf zirka 150 000 € belaufen. Dazu sollte man wissen, dass in Österreich nur schwach- und mittelradio­aktive Abfälle anfallen, da die Brennelemente unseres einzigen Kernreaktors, des For­schungsreaktors an der TU Wien, von Lieferanten zurückgenommen werden. Die an­deren, zu 95 Prozent schwach radioaktiven Abfälle, entsorgt laut dem Strahlenschutz­gesetz die Nuclear Engineering Seibersdorf GmbH, die NES. Eine Entscheidung für die spätere Endlagerung der radioaktiven Abfälle in Österreich ist noch nicht gefallen.

Die Abfallaufbereitung und die Zwischenlagerung am Standort Seibersdorf ist bis zum Jahr 2045 gesichert, Entscheidungen und konkrete Schritte in Richtung Endlagerung unserer radioaktiven Abfälle werden seitens Österreichs im nationalen Entsorgungs­programm zu treffen sein, das liest man auch in den Erläuterungen zu diesem neuen Gesetz. Im Ausschuss wurde dann auch über die sogenannte ERDO-Arbeitsgruppe gesprochen, die laut den Erläuterungen, die wir dort erfahren haben, hauptsächlich die kleinen Abfallerzeuger in der Europäischen Union betreffen sollte.

Vergleiche in diesem Zusammenhang, geschätzte Damen und Herren, mit anderen Staaten – wie zum Beispiel Slowenien, die mit Krško einen Reaktor gemeinsam mit Kroatien betreiben – sind meiner Meinung nach nicht wirklich zulässig, da wir ja kein Kernkraftwerk haben und auch in dieser Form diese Abfälle weder im Umfang noch in der radioaktiven Stärke bei uns vorfinden. Besser wäre es auf jeden Fall – da sind wir wieder bei einem Punkt, der immer wieder auftaucht –, wenn Österreich und die Euro­päische Union die Staaten Slowenien und Kroatien dazu bringen würden, aus der Atom­kraft auszusteigen, weil das Folgendes bedeuten würde, und das ist fast eine Milch­mädchenrechnung: Kein AKW – keine gefährlichen Störfälle, kein Atommüll! Es wäre also eine Win-win-Situation für alle, aber leider sind da – das muss ich an dieser Stelle auch sagen – sowohl die EU als auch die österreichische Regierung taub und blind. Vielleicht wird sich das noch ändern.

 


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