BundesratStenographisches Protokoll847. Sitzung / Seite 104

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Es dreht sich einmal mehr um den Faktor Zeit. Zeit ist natürlich auch Geld, und das heißt in diesem Zeitalter auch für uns, dass wir mit der Zeit gehen müssen.

Das Gesetz mit dem Vorschlag für ein Hochleistungsinternet bis 2020 geht davon aus, dass wir eine Datenübertragungsqualität von 100 Megabit schaffen möchten. Bei die­ser Gesetzesänderung geht es in erster Linie um ein verbessertes Service für Kundin­nen und Kunden von Telekomeinrichtungen, und auch darum, dass wir die Chance ha­ben, eine bessere Breitbandanbindung zu erzielen.

Wenn wir das tun wollen, steht natürlich die Investitionsmilliarde zur Verfügung, und es bedarf – das haben wir am Dienstag im Ausschuss bereits diskutiert – eines grünen Lich­tes der Europäischen Union, mit dem wir – auch das haben wir erfahren – bis Ende die­ses Jahres rechnen dürfen.

Zum Thema Konsumentenschutz möchte ich kurz Folgendes feststellen: Hier kommt es gleichfalls zu massiven Verbesserungen für die Konsumentinnen und Konsumen­ten. Zum Beispiel im Bereich der Contentdienste, bei denen es merkwürdige Abos und Verträge gegeben hat – zum Beispiel wenn man Musik heruntergeladen hat und gleich­zeitig Handy-Verträge oder Handy-Apps-Verträge, die mehrere Monate oder auch Jah­re gegolten haben, eingegangen ist, ohne es zu wollen. Mit der Novellierung gibt es nun für solche Verträge die Möglichkeit, sie nach einem Monat zu kündigen.

Wir haben uns mit der Breitbandstrategie, mit der Breitbandmilliarde, gemeinsam ein ganz großes Ziel gesetzt. Wir wollen bis 2020 nicht nur die 30 Megabit, sondern die 100 Megabit flächendeckend erreichen und umsetzen, unter dem Motto: Egal wo man lebt, ob in der Stadt oder am Land: Gleiche Chancen für alle Menschen! Da geht es um Zukunftschancen vom Bodensee bis zum Neusiedler See.

Ebenso ist die Kostensenkungsrichtlinie als Grundlage für die Umsetzung berücksich­tigt. Es geht darum, dass alle Ressourcen, die in einer Infrastrukturdatenbank vorhan­den sind, auch genutzt werden, und dass es den Gemeinden möglich ist, im Zuge von Grabungsarbeiten für Kanalisation oder Wasserleitungen auch die Glasfasernetze mit einzuziehen.

Es soll auch eine Infrastrukturdatenbank geschaffen werden, damit man weiß, dass in dieser oder jener Region ein Anbieter X ist, der die Leitung öffentlich zur Verfügung stellen muss, damit sie für die Bevölkerung zugänglich ist. Dies ist ein wichtiger Be­reich, der vor allem den ländlichen Raum stärkt. Wir haben uns gerade im Breitband­ausbau wirklich bemüht. Es muss faire Chancen geben, da es um die Zukunftspers­pektiven geht. Es darf im digitalen Zeitalter keinen Unterschied mehr machen, ob je­mand auf dem Land oder in der Stadt lebt.

Dabei kann man durchaus auch kritisch sein, aber die Kritik von dir, Marco, ist vielleicht ein klein wenig zu hoch gegriffen. Sie ist nicht unbedingt fair, gerade bei diesen wich­tigen Zukunftsvorhaben und Zukunftsthemen, wie jenem des Breitbandausbaus.

Lieber Herr Minister Stöger, ich darf Ihnen recht, recht herzlich nicht nur für den Anstoß danken, sondern auch jetzt für die kraftvolle Umsetzung, sobald grünes Licht von der Europäischen Union gegeben wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.32


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Junker. – Bitte.

 


15.32.24

Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz dient unter anderem der Erleichterung des Ausbaus der elektronischen Kommunikation und der


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite