Ein weiterer Punkt in diesem Gesetz ist der leichteren Kündbarkeit von neuen Telefonverträgen und der Verkürzung der Kündigungsfrist gewidmet. Das ist ein großer Vorteil für die Kunden der diversen Netzanbieter.
Was mir im Grunde genommen am besten gefallen hat, ist das Postmarktgesetz. Ich weiß noch, in früheren Zeiten, als es noch kein E-Mail gab, habe ich bei Urgenzen immer gesagt: Die Post braucht so lang, obwohl ich den Brief noch gar nicht aufgegeben hatte. Damals war er ja unter Umständen vier, fünf Tage unterwegs. Jetzt wird das sogar gesetzlich geregelt, dass unter Umständen bestimmte Briefstücke vier Tage beziehungsweise sechs Tage unterwegs sein können. – Es ist direkt schade, dass die Leute jetzt all ihre Post per E-Mail haben wollen und der Postweg nicht mehr als Ausrede herhalten kann.
Ich hoffe, dass das Telekommunikationsgesetz, das wir heute im Zeichen der Kostensenkung und des Konsumentenschutzes beschließen, ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung Österreichs ist und vor allem unseren Arbeitnehmern und Arbeitgebern Vorteile bringt. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
15.38
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Samt. – Bitte.
15.38
Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt geht es mir so wie dem Kollegen Schreuder: An der vierten Stelle der Rednerliste ist eigentlich alles gesagt.
Mir ist aufgefallen, dass sehr exakt beschrieben wurde, wofür wir den Breitbandausbau brauchen, und dass dies ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes ist. Ebenso wird sehr exakt beschrieben, wie es denn dazu kommen kann, dass wir ein Breitband haben. Es geht um so wesentliche Bestandteile wie die Koordinierung der Bauarbeiten, den Zugang zu bestehenden physischen Infrastruktureinrichtungen, den Zugang zu Mindestinformationen bei dem Bau, die Einrichtung einer zentralen Informationsstelle, weil man das ja auch flächendeckend österreichweit und im ländlichen Raum, so wie es heute schon beschrieben wurde, betreiben will. Das sind alles Dinge, die natürlich für die Planung und Errichtung, vor allem für die kostengünstige Errichtung, ganz, ganz wichtige Bausteine sind.
Menschen in meinem Alter wissen vielleicht noch, wie es war, wenn zum Beispiel ein Festnetzanschluss gemacht wurde – man hat damals von einer sogenannten Postbaustelle geredet. Wenn man gemeldet hat, man braucht Festnetz, sind nach ungefähr zwei Monaten fünf Personen mit einem Kleinbus gekommen. Dort hat es dann einen Chef gegeben und einen, der die Steckdose montiert hat, und drei sind herumgestanden und haben dem erklärt, wie er es jetzt nicht machen soll und wie alles funktioniert.
Für einen Planungstechniker sind diese Bestandteile, die jetzt in diesem neuen Gesetz festgeschrieben wurden, ganz wesentliche Bestandteile. In der Privatwirtschaft würde es ja gar nicht anders funktionieren. Heute könnte man keine Großbaustelle abwickeln, ohne dass es exakte Bestandsaufnahmen gäbe, exakte Koordination von gewerkübergreifenden Gegebenheiten, um bestehende Ressourcen und Strukturen zu nutzen.
Wir sind froh, dass wir uns damit sozusagen aus diesem Steinzeitalter verabschieden, als es noch Postbaustellen in dieser Form gegeben hat, auf denen im Sinne des Steuerzahlers wirklich nicht sehr effizient gearbeitet worden ist. Hier sind Grundlagen geschaffen worden, damit man diesen Ausbau effizient und kostengünstig erreichen kann. Wenn drinnen steht, dass man 25 Prozent einsparen wird können und sollen und müssen, dann, würde ich einmal im Sinne der Steuerzahler sagen, ist das für uns Grund genug, dem Inhalt dieses Gesetzes und dieser Novellierung auch hier zuzustimmen. Wir
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