BundesratStenographisches Protokoll847. Sitzung / Seite 107

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tun das, weil wir der Meinung sind, dass das eine sehr positive Veränderung ist. – Dan­ke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

15.41


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundes­minister Stöger. Wir begrüßen dich auch recht herzlich hier bei uns im Bundesrat! (All­gemeiner Beifall.)

 


15.42.01

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Bundesräte! Ich glaube, dass das ein wichtiges Gesetz ist, um Österreichs Weg in eine digitale Zukunft möglich zu machen. Darum geht es dabei. Wir brauchen in der Zukunft große Mengen an Breit­bandleitungen, und damit wir das erreichen können, ist es aus meiner Sicht wichtig, dass wir die Breitbandabdeckung so schnell wie möglich erweitern. Wir wollen die Breit­bandmilliarde bis zum Jahr 2020 umsetzen. Es geht darum, dass wir im ganzen Sied­lungsraum in Österreich eine Leitung mit 100 Megabit pro Sekunde Datenübertragung zur Verfügung haben.

Das geht nur dann, wenn wir Synergien nutzen, was wir in zweierlei Hinsicht tun wol­len. Der erste Ansatzpunkt ist, dass wir wissen, welche Infrastruktur jetzt schon zur Ver­fügung steht. Dazu brauchen wir eine Infrastrukturdatenbank. Das dient allen Berei­chen, insbesondere den Gemeinden.

Der zweite große Schwerpunkt, den wir in dem Gesetz auch regeln, ist die Erlaubnis, dass wir Gemeinden im Zuge der Breitbandmilliarde fördern können, damit wir finanz­ausgleichsgerecht Förderungen an Gemeinden vergeben können.

Dieser Breitbandausbau richtet sich in erster Linie an den ländlichen Raum, da das der Bereich ist, in dem der Markt nicht funktioniert und die Menschen vom Markt nicht ver­sorgt werden. Daher ist es mir wichtig, dass wir dieses Gesetz umsetzen können.

Auch im Bereich des Konsumentenschutzes leisten wir einen Beitrag, wir reduzieren nämlich die Kündigungsfrist bei Verträgen von drei Monaten auf einen Monat. Das wird insgesamt die Rolle der Konsumentinnen und Konsumenten stärken.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass dies eine wichtige Novelle zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes und zur Stärkung der Rechte von Konsumentinnen und Kon­sumenten ist.

Ich wollte nur noch eines anfügen, da ich eine andere Erfahrung gemacht habe als Herr Bundesrat Peter Samt: Als bei meinem letzten Festnetzanschluss die Postler zu mir gekommen sind, war ich sehr froh, dass da kompetente Menschen gekommen sind, die mir keinen Viertelanschluss, sondern einen Vollanschluss gebracht haben, der auch in der Lage war, Daten zu übertragen. Ich habe die Mitarbeiter, die sehr freundlich und korrekt mit mir umgegangen sind, als einen sehr wichtigen Punkt erlebt.

Mit dieser Gesetzesnovelle machen wir auch eine Änderung im Postmarktgesetz. Ich sage es so deutlich wie schon einmal hier im Haus: Der Liebesbrief muss natürlich am nächsten Tag ankommen, aber es gibt manche Briefe, da ist es völlig egal, wann man sie bekommt. Letztes Mal habe ich die Steuerrechnung der Gemeinde genannt, die man nicht am nächsten Tag haben muss, nachdem sie im Gemeindeamt aufgegeben wurde. Wenn man zum Beispiel die Rechnung für die Energie zu zahlen hat, ist es auch egal, ob sie Montag oder Freitag kommt. (Zwischenruf des Bundesrates Dörfler.) Aber für die Post in Österreich ergibt sich die Chance, durch günstigere Tarife einen neuen Universaldienst vorzusehen, und diesen neuen Universaldienst haben wir mit diesem Gesetz ermöglicht.

Ich ersuche um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.46

 


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