BundesratStenographisches Protokoll847. Sitzung / Seite 108

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.46.3612. Punkt

Vierter Bericht des Biopatent Monitoring Komitees (III-557-BR/2015 d.B. sowie 9477/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lindinger. Ich bitte um den Bericht.

 


15.46.57

Berichterstatter Ewald Lindinger: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den vier­ten Bericht des Biopatent Monitoring Komitees; der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorla­ge am 17. November 2015 den Antrag, den vierten Bericht des Biopatent Monitoring Komitees zur Kenntnis zu nehmen.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Beer. – Bitte.

 


15.47.39

Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Warum brauchen wir überhaupt Biopatent Monito­ring und was bedeutet es für uns? – Die Biotechnologie ist ein stark wachsender Wirt­schaftszweig. Wenn wir diesen Bereich nicht beobachten, analysieren, auf Verände­rungen reagieren, aber auch Innovationen und Investitionen tätigen, werden wir ganz einfach den Anschluss an die weltweite Entwicklung verlieren.

Es muss in diesem Bereich aber auch auf die gesetzlichen Grundlagen geachtet wer­den. Gerade bei der Zellforschung ist die Gefahr sehr groß, ethische Bedenken zu­gunsten des Profits über Bord zu werfen.

Im Jahr 2012 waren in Österreich 128 biotechnologische Betriebe tätig, die mit den ne­benbeschäftigen Betrieben und Bereichen insgesamt 15 400 Mitarbeiter beschäftigten. Der Umsatz dieser Branche lag bei immerhin 4,1 Milliarden €. Allein an diesen Zahlen sieht man, welche Bedeutung dieser Bereich in der Zwischenzeit erfahren hat und wie stark er eigentlich beobachtet werden muss.

Es wurden die Aufgabenbereiche des Biopatent Monitoring genau definiert, und ich möchte auch vorlesen, was alles darin verankert ist. Der Gesetzgeber hat also wie folgt definiert:

„1. Überprüfung der Auswirkungen der in Umsetzung der Richtlinie erlassenen öster­reichischen Rechtsvorschriften auf Menschenrechte, Tiere, Pflanzen und ökologische Systeme sowie auf den Konsumentenschutz, die Landwirtschaft und die Entwicklungs­länder;

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite