BundesratStenographisches Protokoll847. Sitzung / Seite 109

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2. Überprüfung der nationalen Erteilungs- und Spruchpraxis, insbesondere hinsichtlich § 1 Abs. 3 Z 2 und 3, § 2 Abs. 2 Satz 1 sowie §§ 36 und 37 PatG;

3. Überprüfung, ob die in Umsetzung der Richtlinie erlassenen österreichischen Rechts­vorschriften folgenden Grundsätzen gerecht werden:

a) kein Patentschutz für Verfahren zum Klonen von Menschen und zur Veränderung der menschlichen Keimbahn;

b) kein Patentschutz für Verfahren, in denen menschliche Embryonen verwendet wer­den, und für Embryonen selbst;

c) keine weitere Einschränkung der ‚Tierschutzklausel‘ gemäß Art. 6 Abs. 2 lit. d der Richtlinie;

d) Gewährung des Viehzüchter- und Landwirteprivilegs gemäß Art. 11 der Richtlinie;

e) Wahrung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt, BGBl. Nr. 213/1995.

4. Beobachtung der forschungs- und wirtschaftspolitischen Konsequenzen, insbeson­dere auch auf kleine und mittlere Unternehmen.“

Man hat also versucht, mit dieser Festlegung der Aufgabenbereiche möglichst viel ab­zudecken – ich glaube, es ist auch recht gut gelungen. Die Erteilung und Festlegung der Rahmenbedingungen ist im Bereich des Menschenklonens besonders wichtig. In den vorher erwähnten Fällen ist es auch nicht möglich, ein Patent zu erhalten. Sosehr Biotechnologie auch helfen kann, hat sie auch die Möglichkeit, den Menschen zu scha­den, und zwar in einem Ausmaß, welches wir uns noch nicht vorstellen können.

Österreich hat mit dem Biopatent Monitoring Komitee eine gute Institution geschaffen. Wie gut dieses Komitee arbeitet, zeigt auch der vorliegende Bericht. Ich möchte mich für diesen vorliegenden Bericht bedanken, und meine Fraktion wird diesen Bericht zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.52


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Ing. Köck. – Bitte.

 


15.52.43

Bundesrat Ing. Eduard Köck (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Der Bericht wurde ausführlich dargestellt. Ich möchte mich in meinen Ausführungen damit beschäftigen, was in Ländern passiert, in denen es auf dieser Ebene nicht so gute Gesetze wie in Österreich gibt, und zwar am Beispiel Monsanto und USA.

Monsanto ist ein Konzern mit 11,8 Milliarden Dollar Umsatz und 1,6 Milliarden Gewinn, allein das sollte einem schon zu denken geben. Er beschäftigt sich mit der Produktion von Saatgut, von gentechnisch verändertem Saatgut, und mit Agrikulturprodukten, vor allem Herbiziden. Genauer gesagt, produziert man gentechnisch verändertes Saatgut, das gegen ein einziges Herbizid resistent ist. Zugleich produziert man dieses Herbizid, bei dessen Anwendung dann alle anderen Pflanzen sterben und diese eine Pflanze mit dem gentechnisch veränderten Saatgut überlebt.

Damit sind sie sehr erfolgreich. Sie produzieren 85 Prozent des gentechnisch verän­derten Saatgutes und haben davon in Amerika einen Absatz von 57 Prozent, in Europa und Afrika schon von 12 Prozent, Brasilien 10 Prozent, Asien 7 Prozent und 14 Prozent in den übrigen Regionen.

An und für sich ist das ein gutes Geschäftsmodell, wären da nicht die Praktiken, die Monsanto bei diesen Geschäften anwendet: auf der einen Seite die Verträge und auf der anderen Seite die Klagen.

 


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