BundesratStenographisches Protokoll848. Sitzung / Seite 29

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liegen die Daten, die Akten dort, und man kann hineinschauen. ELGA hat eine völlig kla­re Zugriffsberechtigung, und es wird auch protokolliert.

Auch zu dieser ominösen Geschichte mit der Zweitmeinung, die nicht mehr möglich sein sollte: Eine Zweitmeinung ist jederzeit möglich wie auch bei einem Papierbefund. Wenn Sie einen anderen Arzt oder eine andere Ärztin aufsuchen, dann kann er oder sie genauso noch einmal einen Befund erheben, wenn er oder sie glaubt, dass es nötig ist. Und wenn Sie eine Zweitmeinung wollen, dann wird das der Arzt oder die Ärztin machen. Die Zweitmeinung ist aufgrund von ELGA auf keinen Fall ausgeschlossen.

Mir bleibt auch nur mehr, Ihnen Danke zu sagen, auch den Verantwortlichen in den un­terschiedlichsten Institutionen – Bund, Ländern, Sozialversicherung, ELGA GmbH, mei­nem Haus –, die seit vielen Jahren an der Umsetzung von ELGA arbeiten. Herzlichen Dank auch von meiner Seite.

Ich gehe sehr optimistisch in die ganze Geschichte und hoffe, dass wir weiterhin über die Erfolgsgeschichte ELGA diskutieren und die Erfolge sehen werden.

Ich wünsche Ihnen schöne Feiertage. Wir werden einander heuer nicht mehr sehen, und ich hoffe, dass wir einander gesund und munter im neuen Jahr wiedersehen. Das Motto für das neue Jahr habe ich schon: Ich erspare mir den Doktor, indem Küssen und Lachen im Prinzip die Medizin für 2016 sind. In diesem Sinne hoffe ich, diese reicht für uns alle. – Danke vielmals. (Allgemeiner Beifall.)

10.18


Präsident Gottfried Kneifel: Die Aktuelle Stunde ist damit beendet.

10.18.55Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Gottfried Kneifel: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteil­ten Anfragebeantwortungen 2863/AB-BR und 2864/AB-BR sowie hinsichtlich

jener Verhandlungsgegenstände, die gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwir­kungsrecht des Bundesrates unterliegen, sowie

jener Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Auf­enthalt des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger am 2. und 3. Dezember 2015 in den Niederlanden bei gleichzeitiger Beauftragung des Bun­desministers für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug mit dessen Vertretung und den Aufenthalt des Bundesministers für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter am 3. De­zember 2015 in Brüssel

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:

Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 4)

*****

Beschlüsse des Nationalrates, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungs­recht des Bundesrates unterliegen:

Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2015 betreffend ein Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2014 (III-199/NR und III-162/NR sowie 885/NR der Beilagen)

 


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