BundesratStenographisches Protokoll848. Sitzung / Seite 67

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Zweitens: Der Status der Gemeinnützigkeit muss klarer und fairer definiert werden, denn die derzeitige Definition stammt aus dem Jahr 1962. In diesem Bereich besteht höchs­te Rechtsunsicherheit. Wir wollen daher, dass die Gemeinnützigkeit rechtssicher gere­gelt und großzügiger gefasst wird; denn was der Gemeinschaft nützt, ist gemeinnützig. Vereine, denen die Gemeinnützigkeit zuerkannt ist, sollen statt an bisher drei Tagen an fünf Tagen Veranstaltungen machen dürfen. Sie sehen also, dass unser Verständnis von Politik ein anderes ist: Nicht nur fordern, sondern auch Lösungsmöglichkeiten auf­zeigen.

Herr Minister, ich ersuche Sie daher nochmals eindringlich, dass Sie sich dafür einset­zen, dass die gemeinnützigen Vereine in Österreich von diesen riesigen Belastungen befreit werden. So werden beispielsweise auch landwirtschaftliche Betriebe pauscha­liert. Das sollte auch bei Vereinen möglich sein.

In der Hoffnung, dass Sie dem Ersuchen des Burgenlandes positiv gegenüberstehen, werde ich dem vorliegenden Antrag trotz einiger Bedenken die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.37


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Mag. Schrey­er zu Wort. – Bitte.

 


12.37.20

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Sehr geehrtes Präsidium! Auf Wie­dersehen, Herr Minister! (Bundesminister Ostermayer – den Sitzungssaal verlassend –: Die Frau Staatssekretärin kommt gleich! Ich muss in den Verfassungsausschuss!) – Dan­ke schön. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher hier und zu Hause am Computer! Ich spreche zum Tagesordnungspunkt 4, dem Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch das BMVIT genehmigt wird.

Wir werden dem Tagesordnungspunkt 4 hier heute nicht zustimmen, und zwar aus meh­reren Gründen. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft die haushaltsrechtliche Ermäch­tigung zur Begründung der Vorbelastungen, die durch die Schieneninvestitionen in Ös­terreich bis 2021 entstehen, und der Rückzahlungen, die sich dadurch für den Zeitraum bis 2070 ergeben.

Die Investitionen, um die es dabei geht, basieren auf dem ÖBB-Rahmenplan 2016–2021. Wir reden – und es ist sehr schade, dass im Moment weder der Minister noch die Staatssekretärin da ist – von knapp über 42 Milliarden €, die wir hier freigeben, und da haben wir natürlich einige Kritikpunkte.

Ein Rahmenplan ist nämlich gar nicht gemacht worden, und zwar der Rahmenplan 2015–2020. Dieser ist in einer gesetzeswidrigen Vorgangsweise weder beschlossen noch vorgelegt worden. Im Mai 2014 haben wir hier im Bundesrat den Rahmenplan 2014–2019 beschlossen.

Die Zuschussverträge mit den Bundesbahnen werden regelmäßig erst im Nachhinein, teilweise sogar lange im Nachhinein, abgeschlossen. Da wird jedes Controlling und so weiter ad absurdum geführt. Dabei hat sich diesbezüglich schon sehr viel getan. Es hat in den letzten Jahren sehr viele Fortschritte in Richtung Transparenz der Rahmenpläne und in Richtung ihrer langfristigen Finanzierung gegeben. Aber es herrscht immer noch Geheimnistuerei in vier wichtigen Bereichen.

Der Rahmenplan, den das Parlament hier vorgelegt bekommt, ist auch nur ein schma­ler Auszug dessen, was das BMVIT und das Finanzministerium von den ÖBB vorgelegt bekommen. Es fehlen Unterlagen und Aussagen zur Prioritätenreihung der Projekte im Rahmenplan und auch dazu, wie diese Reihung zustande gekommen ist. All das ist geheim und wird immer noch geheim gehalten. Das habe ich auch schon 2014 am Rah-


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