BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 42

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setzt, und diese werden am 1. Jänner auch in Rechtskraft treten. Was das Ehegesetz anlangt, so ist der Antrag nach wie vor aufrecht.

Also in cumulo, im Gesamten ist dieser Antrag auch nicht mehr schlüssig. Deshalb möge man den Vorarlbergern auch nicht vorwerfen, dass sie solche Anträge nicht ernst nehmen – das stimmt natürlich nicht. Wir nehmen alles ernst, was sich in der Politik ereignet, Frau Kollegin Mühlwerth, von ganzem Herzen.

In diesem Sinne und aus dem Grund, dass es dabei auch um eine elementare Ände-rung des Ehegesetzes geht – das ist nicht einfach so in einer Debatte hier im Plenum abzuhandeln, sondern dazu bedarf es auch einiger Information und der Einbindung von Experten –, möchte ich den Antrag des Kollegen Todt unterstützen, dass wir das im nächsten Justizausschuss und dann bei der nächsten Sitzung des Bundesrates auf die Tagesordnung nehmen, uns über eine Änderung des Ehegesetzes entsprechend informieren und dieses Thema dann diskutieren.

Deshalb lehnt meine Fraktion den Fristsetzungsantrag, der von euch gestellt wurde, und auch die Durchführung einer Debatte darüber ab.

11.02


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Antrag zur Geschäftsbehandlung, den Frau Kollegin Mühlwerth gestellt hat.

Ich lese noch einmal von Anfang an vor:

Vor Eingang in die Tagesordnung gebe ich bekannt, dass die Bundesrätin Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen einen Fristsetzungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 der Ge­schäftsordnung eingebracht haben, wonach zur Berichterstattung über den Antrag 169/A-BR/2008 eine Frist bis 11. Februar 2016 gesetzt wird.

Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend werde ich den Fristset­zungs­antrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen.

Da jedoch weiters die Durchführung einer Debatte gemäß § 49 Abs. 3 der Geschäfts­ordnung über diesen Antrag beantragt wurde, lasse ich hiermit sogleich darüber abstimmen.

Ich ersuche daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag auf Durchführung einer Debatte über den genannten Fristsetzungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag auf Durchführung einer Debatte über den Fristsetzungsantrag ist somit abgelehnt.

Behandlung der Tagesordnung

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Aufgrund eines mir zugekommenen Vor­schla­ges beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 2 und 3 sowie 18 bis 20 jeweils unter einem durchzuführen.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Damit gehen wir in die Tagesordnung ein.

11.03.561. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuer­gesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bundes-


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