BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 43

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abgabenordnung, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Transparenz­datenbankgesetz 2012, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Abfallwirt­schafts­gesetz 2002, das Alkoholsteuergesetz, das Artenhandelsgesetz 2009, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010, das Außenwirtschaftsgesetz 2011, das Biersteu­ergesetz 1995, das Düngemittelgesetz 1994, das Erdölbevorratungsgesetz 2012, das EU-Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Forst­liche Vermehrungsgutgesetz 2002, das Kriegsmaterialgesetz, das Mineralöl­steuer­gesetz 1995, das Pflanzenschutzgesetz 2011, das Pflanzgutgesetz 1997, das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011, das Produktpirateriegesetz 2004, das Produkt­sicherheitsgesetz 2004, das Pyrotechnikgesetz 2010, das Saatgutgesetz 1997, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Sicherheitskontrollgesetz 2013, das Sprengmittelgesetz 2010, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tierseuchengesetz, das Vermarktungsnormengesetz, das Unternehmensgesetzbuch und das Um­satz­steuergesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2015 – AbgÄG 2015) (896 d.B. und 907 d.B. sowie 9494/BR d.B. und 9498/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen somit zum 1. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Heger. Ich bitte um den Bericht.

 


11.04.06

Berichterstatter Peter Heger: Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen Bundesräte! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 über das Abgabenände­rungsgesetz.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst insbesondere Neuerungen zum Einkommensteuergesetz 1988, zum Körperschaftsteuergesetz 1988 und zum Umgründungssteuergesetz.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2015 in Verhandlung genommen und stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte.

 


11.05.18

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kollegen und Kolleginnen, Zuhörer und Zuhörerinnen! Dieses Abgabenän­de­rungsgesetz enthält sicherlich einiges Positives, zum Beispiel die Änderungen im Zusammenhang mit der Steuerbetrugsbekämpfung oder Gebührennachlässe für den Fall der elektronischen Beantragung von Dokumenten. Aber grundsätzlich möchte ich festhalten, dass die vorliegenden Gesetze mit einer notwendigen und einer echten Reform der Bestimmungen wenig zu tun haben oder teilweise auch nichts zu tun haben.

Eine solche Reform halten wir aber für dringend notwendig. Besonders im Lichte der Klimakonferenz in Paris, wo unser Umweltminister Rupprechter ja auch angekündigt hat, die nächste Steuerreform werde eine ökologische sein, muss man festhalten: Er hätte in den letzten Monaten Zeit gehabt, das schon durchzusetzen. Vorschläge dafür lagen genug auf dem Tisch, und ich frage mich, welch neue Erkenntnisse er in Paris


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