BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 41

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10.57.32Fristsetzungsantrag

 


10.57.38

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr ge­ehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte einen Fristsetzungsantrag betreffend Zwangsehen einbringen.

Die ÖVP hat vor sieben Jahren einen Antrag gestellt – durchaus auch in unserem Sinne –, dem ein einstimmiger Antrag im Vorarlberger Landtag vorausging, der sich mit der Problematik der Zwangsehen sowohl im Ehegesetz als auch im Strafrechtsgesetz auseinandergesetzt hat und diesbezüglich eine Verbesserung herbeiführen wollte. Jetzt sind sieben Jahre vergangen, dieser Antrag liegt immer noch unbehandelt im Justizausschuss, und man fragt sich, wozu die ÖVP einen Antrag einbringt, den sie offensichtlich nicht ernst genug nimmt, um dann auch darüber abstimmen zu lassen – denn Expertenanhörungen dazu wird es ja sonder Zahl gegeben haben.

Deshalb glaube ich, dass es an der Zeit ist, diesen Antrag mit einer Fristsetzung zu versehen, damit er enderledigt werden kann.

Ich erlaube mir daher, laut § 45 Abs. 3 GO-BR den Antrag zu stellen, dem Justiz­ausschuss für die Berichterstattung über den Antrag 169/A-BR/2008 der Bundesräte Weiss – daran sieht man, wie alt dieser Antrag schon ist –, Mayer und Einwallner eine Frist bis zum 11. Februar 2016 zu setzen.

Gleichzeitige beantrage ich gemäß § 49 Abs. 3 GO-BR die Durchführung einer Debatte über diesen Fristsetzungsantrag.

10.59


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Vor Eingang in die Tagesordnung gebe ich bekannt, dass die Bundesräte Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen einen Fristset­zungs­antrag gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung jetzt eingebracht haben.

Wünscht dazu jemand das Wort? – Bitte, Herr Kollege Todt.

 


10.59.00

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Mühlwerth, ich gehe davon aus, dass du natürlich recht hast, dass ein Antrag, der im Jahr 2008 eingebracht worden ist und noch dazu ein gemeinsamer Antrag war, endlich zu behandeln ist.

Ich bin der Meinung, dass wir diesen Antrag im nächsten Justizausschuss behandeln sollen, dass wir aber heute auf die Fristsetzung und auf die Debatte darüber verzichten und diese Debatte im Justizausschuss führen. Anschließend, nachdem er im Justiz-ausschuss behandelt worden ist, kommt er ja ins Plenum, sodass wir die Möglichkeit haben, diesen Antrag auch im Plenum zu diskutieren.

Das sage ich Ihnen heute auch so zu.

11.00


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Mayer. – Bitte.

 


11.00.43

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Prä­sidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Mühlwerth, die Vorarlberger Bundesräte haben vor mehr als sieben Jahren diesen Antrag eingebracht, der auf einer Entschließung des Vorarlberger Landtages beruht hat. Jetzt haben wir, was die Zwangsehe, die Zwangsheirat anbelangt, Regelungen im Strafgesetz umge-


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