BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 45

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Drittens bei der sogenannten Wegzugsbesteuerung im betrieblichen und außerbe­trieb­lichen Bereich: Diesbezüglich wurden die Empfehlungen der Steuerreformkommission eingearbeitet. Es wird sichergestellt, dass bei Verschiebungen von Anlagevermögen in einen Staat der EU oder des EWR sichergestellt ist, dass bei einem späteren Verkauf der Anlagen dem österreichischen Staat kein Steuergeld entgeht.

Viertens: Bei der Körperschaftsteuer wurde neu geregelt, dass, wenn Zuwendungen von Privatstiftungen aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens teilweise von der KESt entlastet werden, die Reduktion der Bemessungsgrundlage für die Zwischen­steuer nicht mehr gänzlich unterbleiben soll. Dies soll ebenfalls für die Rückerstattung bereits entrichteter Zwischensteuer gelten, und zwar auch bei der Auflösung einer Privatstiftung.

Und fünftens: Das Transparenzdatenbankgesetz, das 2012 beschlossen wurde, erhält durch die Adaptierungen, die durch dieses Abgabenänderungsgesetz vorgenommen werden, endlich jene Voraussetzungen, um dem Namensteil „Transparenz“ gerecht zu werden.

Meine Damen und Herren, geben wir gemeinsam diesem Abgabenänderungsgesetz unsere Zustimmung! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.12


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster ist Herr Bundesrat Lindinger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


11.12.21

Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits vor 14 Tagen haben wir hier Beratungen über ein Konvolut von Finanzgesetzen durchgeführt, und wir machen das auch heute wieder. Vor 14 Tagen habe ich gesagt, dass noch ein Monat Zeit ist bis zu einem Feiertag, bis zum 1. Jänner 2016.

Geschätzte Damen und Herren! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer zu Hause! Es sind noch 14 Tage bis zum Inkrafttreten der Steuerreform, und 6,4 Millionen Österreicherin­nen und Österreicher, Bürgerinnen und Bürger werden durch diese um insgesamt 5 Milliarden € mehr in ihrer Geldbörse haben. Dazu ist es auch notwendig, dass wir heute mit dem Abgabenänderungsgesetz nahezu 40 Gesetze verändern, anpassen und Neuregelungen oder inhaltliche Änderungen vornehmen, durch die man gesehen hat, dass es notwendig ist, dass wir diese Anpassungen durchführen.

Betreffend die Auswirkungen lautet der Nachsatz aber: Größere finanzielle Auswirkun­gen auf den Bundeshaushalt sind durch das Gesetz beziehungsweise die nahezu 40 Gesetze nicht zu erwarten, es wird sich ausgleichen – aber es werden schon einige wichtige Änderungen durchgeführt.

Meine VorrednerInnen sind bereits darauf eingegangen und haben in ihren Wortmel­dungen schon erläutert, dass unter anderem auch Schlupflöcher geschlossen werden. Diese Schlupflöcher werden also heute mit dem Beschluss dieses Gesetzes ein Ende finden. Darüber hinaus gibt es das Wahlrecht bei der Einlagenrückzahlung, die Weg­zugs­besteuerung, die Klarstellung von Einkünftezurechnungen bei zwischengeschal­teten Körperschaften, und, und, und.

Betreffend das Einkommensteuergesetz, geschätzte Damen und Herren, wird bei den Tätigkeiten der Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler, Sportler und Vortragenden Klarheit geschaffen. – Wir wissen, dass in der Vergangenheit da oft GmbHs oder andere Körperschaften zwischengeschaltet wurden, um sich den Einkommensteuertarif zu sparen oder diesen zu verringern. Diesbezüglich wird es klare Regelungen geben.

 


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