BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 50

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11.27.582. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 betreffend ein Bundes­ge­setz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Kapitalmarktgesetz geän­dert werden (897 d.B. und 908 d.B. sowie 9499/BR d.B.)

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 betreffend ein Bundes­ge­setz, mit dem das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Einlagensicherungs- und Anle­gerentschädigungsgesetz, das Nationalbankgesetz 1984 und das Versicherungs­aufsichtsgesetz 2016 geändert werden (898 d.B. und 909 d.B. sowie 9492/BR d.B. und 9500/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Nun gelangen wir zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Heger. Bitte um den Bericht.

 


11.28.22

Berichterstatter Peter Heger: Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kollegin­nen und Kollegen! Ich bringe nun die Berichte des Finanzausschusses zu den Tages­ord­nungspunkten 2 und 3.

Zuerst berichte ich zum Tagesordnungspunkt 2 über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Kapitalmarktgesetz geändert werden.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates, der in schriftlicher Form vorliegt, wurde in der Sitzung des Finanzausschusses am 15. Dezember 2015 in Verhandlung genommen.

Nach Beratung der Vorlage stellt der Finanzausschuss mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Damit komme ich zum Tagesordnungspunkt 3 und damit zum Bericht des Finanzaus­schusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Bankwesen­ge­setz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Einlagensicherungs- und Anleger­ent­schädigungsgesetz, das Nationalbankgesetz 1984 und das Versicherungsauf­sichts­gesetz 2016 geändert werden.

Auch diesen Beschluss hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 15. Dezember 2015 in Verhandlung genommen, und der Bericht liegt schriftlich vor.

Nach Beratung der Vorlage stellt der Finanzausschuss mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster ist Herr Bundesrat Mag. Zelina zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


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