BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 63

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den Nationalrat und hat zu einer ziemlichen Irritation meiner Kollegen dort geführt, weil daraus eigentlich nicht wirklich hervorging, was der wirkliche Hintergrund für diese Änderung ist. Eine Beurteilung war nur schwer möglich, weil es auch sehr knapp über­mittelt wurde.

Diese berechtigte Kritik bringe ich hier noch einmal vor, bin aber zu dem Schluss gekommen, dass ich diesem Gesetz inhaltlich zustimmen möchte, weil ich glaube, dass es der Sache dient, nach so vielen Jahren endlich zu klaren Verhältnissen führt und die Klagsdrohung damit vom Tisch ist.

Unabhängig davon halte ich das, was bei der Privatisierung der Post und in den folgenden Jahren dort passiert ist, schon für dramatisch. In dem Ort, in dem ich lebe – mit viel Gewerbe und mit vielen Geschäften –, hat die Post ein eigenes Gebäude besessen, mit vielen engagierten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und auch ent­sprechender Kundenfrequenz. Heute ist die Poststelle in einem schwer zu findenden Container untergebracht, und ich denke mir immer, was in diesen Jahren aus diesem Unternehmen geworden ist, das finde ich erschütternd. Das wird dieses Poststruktur­gesetz aber nicht ändern. Hoffen wir, dass zumindest dieses Klagsrisiko damit beseitigt wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

12.16


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Heger. – Bitte.

 


12.16.14

Bundesrat Peter Heger (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Herr Minister! Ge­schätzter Bundesrat! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer hier im Saal und vor den Bildschirmen! Mit der Änderung des Poststrukturgesetzes sollen die Auffassungs­unterschiede bezüglich der Rechtsstellung der Beamten und deren Beiträge zur Pensionsdeckung beziehungsweise nach dem Beamten-Kranken- und Unfallversiche­rungs­gesetz bereinigt werden, um das Prozessrisiko für die Republik zu verringern. Auch der Rechnungshof hat in seinem Bericht bereits die legistische Bereinigung empfohlen.

Diese Bereinigung erfolgt so, dass anstatt der Staffelung der Dienstgeberanteile, die das Unternehmen bisher an den Bund zu leisten hatte, zu den vom Bund zu zahlenden Pensionen vom Unternehmen ein Pauschalbetrag von 12,55 Prozent der jeweiligen Bemessungsgrundlage abzuführen ist. Das ist in § 17 Abs. 7 festgelegt. Und § 17a enthielt bisher zwei Verfassungsbestimmungen zum Dienstrecht für Beamte. Nach einer dieser Verfassungsbestimmungen ist der Vorstandsvorsitzende derzeit als Leiter der obersten Dienst- und Pensionsbehörde an keine Weisungen gebunden. Diese Ver­fassungsbestimmungen sollen hier geändert werden, indem die Zuständigkeit als Pensionsbehörde entfällt.

Vieles andere ist zu dieser Änderung des Poststrukturgesetzes schon gesagt worden, was ich aber nicht verstehe, ist die Aufregung jener Fraktion, die alles so hinstellt, als wären die Änderungen des Poststrukturgesetzes etwas Schlechtes. In Wirklichkeit waren Sie eine der treibenden Kräfte, die dazu geführt haben, dass dieses Problem heute auch auf der Tagesordnung ist. Mit dieser Änderung des Poststrukturgesetzes wird eine Reparatur durchgeführt, die die seinerzeitige Privatisierung der Postbus AG, der Post AG und der Telekom Austria AG mit sich gebracht hat.

Im Konkreten wird für eine legistische Bereinigung der unklaren und strittigen Rechts­lage gesorgt, die im Übrigen – wie bereits erwähnt – auch der Rechnungshof bereits gefordert hat. Eigentlich hätte dieses Problem schon beim Abschluss oder bei der Privatisierung dieser Unternehmen geklärt werden müssen. Das ist bis heute ausge-


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