BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 64

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blieben. Diese Gesetzesnovelle ist somit, wenn Sie so wollen, eine längst überfällige Erledigung, denn es werden jetzt endlich Maßnahmen gesetzt, mit denen  – durch eine Gesamtbereinigung dieser Frage – Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden. Wenn nämlich ein Rechtsstreit zuungunsten der Republik ausgehen würde, würde das naturgemäß sehr, sehr viel Geld kosten.

Geschätzte Damen und Herren, im Konkreten vermeiden wir mit diesen gesetzlichen Regelungen eigentlich einen Rechtsstreit. Wir legen auch fest, dass diese Unterneh­men weiterhin ihre Deckungsbeiträge zu bezahlen haben, und noch dazu, wohin diese Deckungsbeiträge kommen und wie sie verwendet werden. Auch das wird mit diesem Gesetz geregelt. Mit dieser Maßnahme, das wurde auch schon angeführt, wird eine Empfehlung des Rechnungshofes, aber auch der Finanzprokuratur umgesetzt. Und dieses Beispiel zeigt uns ganz klar, dass die Privatisierungen von Staatsunternehmen, wie sie zwischen 2000 und 2005 erfolgten, nicht ohne Probleme waren und für uns heute noch große Auswirkungen haben.

Das bestätigt – und ich meine, für uns alle –, dass der ehemalige Slogan: Mehr Privat, weniger Staat!, nicht in allen Fällen richtig und passend ist. Wie gesagt, das Gesetz bereinigt langjährig strittige Punkte und damit verbundene Klagen, die anstehen oder bereits eingebracht sind. Insgesamt geht es ja hier um eine Klagssumme von bis zu 240 Millionen €. Es wird hier also Rechtssicherheit geschaffen, und Empfehlungen des Rechnungshofes werden umgesetzt. Es ist für mich nicht verwunderlich, dass wieder einmal eine Baustelle, die von der FPÖ eröffnet wurde, von dieser nicht mitgeschlos­sen wird.

Sie sehen also, wir haben Aufräumarbeiten aus der FPÖ-Zeit – eine kaputte Hypo, kaputte Gesetze –, und anstatt dass Sie (in Richtung FPÖ) hier die Chance wahr­nehmen, erklären Sie uns einfach, Sie stimmen nicht zu.

Ich meine, dass es ein guter Gesetzentwurf ist, und daher stimmt meine Fraktion dieser Änderung des Poststrukturgesetzes zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

12.21

12.21.10

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dem ist nicht so, die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen somit zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.21.465. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 betreffend ein Bundes­ge­setz, mit dem das BIFIE-Gesetz 2008 geändert wird (893 d.B. und 921 d.B. sowie 9502/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen nun zu Punkt 5 der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Gruber-Pruner. Bitte um den Bericht.

 


12.22.03

Berichterstatterin Mag. Daniela Gruber-Pruner: Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Aus­schusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom


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