BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 67

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Da wir der Meinung sind, dass das jetzt keine richtige Reform ist, sondern ein kleines Reförmchen, können wir dem leider nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

12.29


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Blatnik. – Bitte.

 


12.30.08

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Gospod president! Liebe Frau Bundesministerin! Gospa zvezna ministrica! Ich bin Lehrerin – aus Begeisterung, aus Überzeugung –, und ich kann sagen, dass meine Kollegen und Kolleginnen höchst qualifiziert und bestens geeignet sind (Bundesrätin Mühlwerth: Na net …! Best­geeignet, das wissen wir schon!) und keine und keiner darüber urteilen soll, wer best­geeignet ist und wer nicht bestgeeignet ist. Unsere Lehrer und Lehrerinnen sind qualifiziert. Wir bemühen uns, und wir sind geeignet! Das ist der erste Punkt. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundesrates Stögmüller.)

Zweiter Punkt: Es ist schon schade, liebe Frau Kollegin Mühlwerth – du hast ein paar Punkte genannt, die wirklich wichtig sind –, es ist wirklich schade, dass man einer Reform nicht einmal eine Chance oder die Möglichkeit zur Veränderung einräumt. Im Jahr 2008 wurde dieses BIFIE-Gesetz mittels Bundesgesetz geschaffen, und wir alle wissen, dass es Anfangsschwierigkeiten gab, dass wir in den Schlagzeilen waren – ob es nun die Zentralmatura oder ein Datenleck betrifft.

Aber gerade die vorliegende Novelle, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Kon­sequenz aus diesen Schwächen. Gerade diese Reform stellt die BIFIE-Kernaufgaben neu auf, und gerade dieser Gesetzentwurf minimiert frühere Schwächen. Unsere Frau Bundesministerin sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben erkannt, dass eine Reform – und ich betone die Bezeichnung: Es ist eine Reform! – notwendig ist. Unsere Frau Bundesministerin hat mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diese Reform in die Wege geleitet, hat eine Lenkungsgruppe installiert, die genau diese Vorschläge, wie man das besser machen kann, erarbeitet hat. Diese Vorschläge sind in diese Reform integriert. Man kann nicht so einfach sagen: Das ist nichts!, denn es ist das Gegenteil: Das ist sehr viel!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das BIFIE-Gesetz wird reformiert; sowohl inhaltlich als auch organisatorisch gibt es eine Neuausrichtung. Damit wird die Kernaufgabe des BIFIE ganz genau definiert. Das sorgt für mehr Effektivität, und auch die Kosten werden gesenkt. Die Novelle bringt schlankere Strukturen und miniert, wie gesagt, struk­turelle Schwächen. Das BIFIE konzentriert sich wieder auf seine Kernaufgaben, nämlich Bildungsforschung zu betreiben – auch in Bezug auf Bildungsstandards – und den Kontakt zu internationalen Bildungsforschungsinstitutionen zu halten. Die Reform berücksichtigt auch die Anregungen des Rechnungshofes, nämlich die Reduktion der DirektorInnenposten von zwei auf einen; zudem werden die Standorte schrittweise reduziert. Insgesamt werden also, wie bereits gesagt, Kosten eingespart, das Budget wird verkleinert.

Zwei Punkte sind mir dabei besonders wichtig. Zum einen schafft diese Reform Ver­antwortung. Es gibt in Zukunft sowohl beim Direktor, der Direktorin als auch beim Aufsichtsrat ganz klare Verantwortungs- und klare Kompetenzbeschreibungen. Außer­dem schafft diese Reform mehr Transparenz – wir reden immer davon, wie wichtig es ist, dass Reformen zu mehr Transparenz führen –: Transparenz bei der Bestellung des Direktoriums, Transparenz bei den Aufsichtsräten und auch Transparenz beim wissen­schaftlichen Expertenbeirat.

 


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