BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 79

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kann man diese Stunden im Winter wenigstens als Zeitausgleich konsumieren und hat etwas davon. Deshalb finden wir es trotzdem für Jugendliche ab 16 Jahre sinnvoll. Das ist halt so!

Der Generalsekretär der Industriellenvereinigung Christoph Neumayer sagt zum Beispiel, dass alleine der Zeitaufwand der österreichischen Firmen für das Ausfüllen von Fragebögen der Statistik Austria 10 000 Arbeitstage beträgt, wenn man alle Stun­den zusammenzählt, die die Firmen da investieren. Das heißt, in Österreich sind die Verwaltungsbestimmungen sehr extrem und verursachen einen teuren Dschungel, und die Lohnnebenkosten sind um 30 Prozent höher als in Deutschland. Wir sind der Meinung, dass die Bürokratie eingedämmt werden muss, damit sich in der Wirt­schafts­politik auch die Stimmung wieder bessert (Beifall bei der FPÖ), wobei das aktuelle Arbeitsmarktbarometer Hoffnung macht: 4 Prozent der Arbeitgeber möchten mehr Arbeitskräfte einstellen als abbauen.

Wir sind eindeutig der Meinung, dass klare Regelungen im Arbeitsrecht für beide Seiten von Vorteil sind. Die von mir hier angeführten Maßnahmen tragen ein kleines Stückchen dazu bei, und deshalb stehen wir auch positiv dazu. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie der Bundesräte Blatnik, Pfister und Todt.)

13.16


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Anderl. – Bitte.

 


13.16.27

Bundesrätin Renate Anderl (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren hier im Saal, aber auch vor den Bildschirmen! Ich glaube, wir haben hier ganz wesentliche und wichtige Änderungen eines Gesetzes zu diskutieren, zu besprechen, als letzte Rednerin habe ich jetzt aber nicht vor, über das ganze Gesetz, das doch sehr umfangreich ist, zu berichten. Aber erlaubt mir doch, auf zwei Punkte genauer einzugehen, die mir besonders am Herzen liegen und die vor allem ganz besonders zeigen, dass es hier um ganz wesentliche Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen, für die Arbeitnehmer und für die Beschäftigten in Österreich geht.

Das Stichwort All-in-Verträge ist heute schon ein paar Mal gefallen. Es ist auch kein Geheimnis, All-in-Verträge waren ursprünglich einmal für Führungskräfte gedacht, die in ihrem Job in der Führung eines Unternehmens, in der Führung anderer Bereiche oft ein anderes Zeitmanagement haben. Mittlerweile ist es aber schon an der Tagesord­nung, dass wir All-in-Verträge in allen Bereichen finden, auch schon in Bereichen – das hat Kollegin Ecker bereits angesprochen – von Bruttolöhnen um 1 300 €, beziehungs­weise gibt es eine Studie, die besagt, dass schon fast 20 Prozent der Beschäftigten in diesen Niedriglohnbereichen mit All-in-Verträgen ausgestattet sind.

Es sind auch keine Einzelfälle, dass Beschäftigte mit einer hohen Gesamtsumme gelockt wurden und in Wirklichkeit dann durch viele Überstunden nicht einmal auf den kollektivvertraglichen Mindestlohn gekommen sind. Daher ist es zu begrüßen, dass künftig bei All-in-Verträgen der Grundlohn, das Grundgehalt für die Normalarbeitszeit klar und deutlich ausgewiesen werden muss. Es ist auch deswegen sehr wichtig, denn es waren dann immer sehr spannenden Diskussionen – in diesem Fall eher bei den Frauen –, wenn eine Beschäftigte dem Unternehmer mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist; dann hat man plötzlich zu diskutieren begonnen: Bekommt sie jetzt weniger, da während einer Schwangerschaft keine Überstunden bezahlt werden? All-in-Verträge müssen aber weiterbezahlt werden. Das waren dann immer sehr große Diskussionen auch insofern, als es nicht ersichtlich war, was wirklich der Grundlohn ist und was die Überstunden betrifft.

 


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