BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 81

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

gehen der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite war. Es war kein ein solistischer Einzelgang von irgendjemanden, sondern man hat sich gemeinsam hingesetzt und nachgedacht, was wir tun können.

Dir, lieber Freund (in Richtung des Bundesrates Stögmüller), würde ich Folgendes vor­schlagen: Schauen wir uns das gesamthaft an! Wir haben dadurch auch eine Verlän­gerung der Beschäftigungszeiten, die Saison wird für einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter länger, das heißt, mehr Sozialversicherungsansprüche, mehr Lohneinkom­men und so weiter, und ein etwas späterer Zugang zum AMS. Ich würde auch zum Überdenken mitgeben, dass das in Wirklichkeit die Einigung des Kollektivvertrags ist – das ist ja gestern auch schon in den Medien gestanden. Das heißt, sie haben sich sehr genau überlegt, was sie hier tun, und demzufolge würde ich das so sehen .

Alles andere ist schon gesagt worden, das brauche ich nicht zu wiederholen. Und es ist kein Geheimnis, dass wir natürlich mit unserem gesamten Arbeitszeitrecht immer wieder im Fokus stehen. Vieles dessen, was Wünsche sind, ist mit heutigem Rechts­rahmen möglich, es ist auch mit Betriebsvereinbarung unterstützend sehr vieles mög­lich, denn wir sind nämlich schon ein bisschen paradox, wir sind das Land mit der zweithöchsten wöchentlichen effektiven Arbeitszeit, nämlich 42,5 Stundenwoche, und so nebenbei leisten Österreicherinnen und Österreicher oder in Österreich Beschäftigte pro Jahr 270 Millionen Überstunden. Und das sind nur die Überstunden, von denen wir wissen. – Ich danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Rösch.)

13.24

13.24.20

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.25.20 7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2015 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 und das Väter-Karenzgesetz geändert werden (904 d.B. und 951 d.B. sowie 9514/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lindner. Bitte um den Bericht.

 


13.25.41

Berichterstatter Mario Lindner: Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Ecker. Ich erteile es ihr.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite