Bundesrätin Mühlwerth.) Demzufolge sind all diese Lebensformen „normal“. (Bundesrat Jenewein: Aber es muss nicht so sein! Wir dürfen schon noch selbst entscheiden!)
Wir haben nur das Gefühl, dass die letzten 100, 200 Jahre, dass das, was wir jetzt großteils leben, die Normalität ist. Es sind auch andere Dinge „normal“. Demzufolge ist zwar Ihre Meinung zulässig, dass Sie nicht so leben wollen – das ist ja nicht das Thema. Aber über die Natur können wir jetzt gleich diskutieren, denn zur Natur lade ich Sie auch ein: Besuchen Sie einmal das Kinderwunschzentrum Wien, und reden Sie dort mit den Betroffenen! Dann werden Sie sehen, was alles „normal“ ist.
Langer Rede kurzer Sinn: Es ist ein wesentlicher Punkt, glaube ich, in einer liberalisierten Welt, in einer sehr von Humanismus getragenen Welt, auch solche Partnerschaftsformen zu ermöglichen – auch gesetzlich abgesichert. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen. – Bundesrat Jenewein: Aber man darf schon eine andere Meinung haben?) – Selbstverständlich!
Schauen Sie, das ist Ihr größtes Problem: Hätten Sie zugehört. (Bundesrat Jenewein: Na, na, ich habe ganz genau zugehört!) Hören Sie zu! Ich habe ausdrücklich gesagt: Ein jeder kann seine eigene Lebensform haben, wie er will. – Punkt. Ende. (Bundesrat Jenewein: Aber Sie kritisieren uns dafür, dass wir das sagen!) – Sie dürfen es auch sagen, nur nicht mit diesen Worten, die Sie verwenden. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen. – Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Jenewein.)
13.55
Präsident Gottfried Kneifel: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. (Bundesrätin Mühlwerth: … Zensur! – Bundesminister Hundstorfer: Das ist keine Zensur! Aber ich darf eure Wortwahl kritisieren!)
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Mutterschutzgesetz 1979 und das Väter-Karenzgesetz geändert werden sowie ein Bundesgesetz über die Entschädigung für Heeresschädigungen erlassen wird (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2015 – SRÄG 2015) (900 d.B., 347/A, 990/A(E) und 953 d.B. sowie 9515/BR d.B.)
Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Anderl. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Renate Anderl: Werter Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2015 betreffend das Sozialrechts-Änderungsgesetz liegt in schriftlicher Form vor; daher komme ich gleich zur Antragstellung.
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