BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 104

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Erst die Novelle 1991 hat dazu geführt, dass eine formelle Erklärung genügt und nicht Gewissensgründe vor einer Kommission darzulegen sind, sodass dann aber wirklich ein Run auf diesen Zivildienst einsetzte und 2014 die Zahl der Zivildiener bei rund 17 000 lag. Damit absolvieren bereits rund 40 Prozent der tauglichen jungen Männer den Zivildienst und nicht den Präsenzdienst beim Bundesheer. Das hat „Die Presse“ unter Berufung auf Daten im Innenministerium berichtet.

Der Zivildienst – das wurde schon gesagt – ist heute in der Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Er ist sogar ein ganz wichtiger Bestandteil. Auch die Volksbefragung zur Beibehaltung der Wehrpflicht hat ihr Ergebnis, meines Erachtens, in Wirklichkeit der großen Anerkennung des Zivildienstes zu verdanken.

Viele Einsatz- oder Dienststellen würden ohne die Zivildiener ganz schön ins Wanken geraten. Deshalb muss man eben – und das hat mein Kollege bereits gesagt, aber ich möchte es wiederholen – nicht nur den Wehrdienern, sondern neben ihnen auch den Zivildienern großen Dank und Anerkennung aussprechen, vor allem auch jetzt zur Weihnachtszeit. Wir wissen ja, was in diesen Tagen von ihnen geleistet wird.

Der Gedenkdienst Neu setzt zwei Forderungen um: den Zugang für Frauen zum Frei­willigenjahr und die finanzielle Absicherung dazu.

Wenn man an den Gedenkdienst denkt, dann muss ich immer sagen – man kann ein bisschen in die Region gehen, da werden mir die Kärntner Abgeordneten hier zustim­men –, dass die Grenze damals – wenn man schaut: Erster Weltkrieg, Abwehrkampf, Volksabstimmung, Zweiter Weltkrieg – natürlich böse Wunden hinterlassen hat und dass der Dienst Sinn macht. Wir haben, Gott sei Dank, seit 70 Jahren Frieden. Die Zeitzeugen kommen uns schon schön langsam abhanden, sodass es wirklich Sinn macht, der Jugend die Möglichkeit zu geben, sich hier zu betätigen, und ihr auch vor Augen zu führen, dass man schlechte Dinge im Leben nicht noch einmal machen muss.

Die Einsatz- oder Dienststellen sind bekannt, sie sind umfangreich, und in all diesen Stellen werden die Zivildiener benötigt. Die Träger hatten 2014 ihren Bedarf gemeldet, und damals, im Vorjahr, ist es möglich gewesen, 95 Prozent dieser Meldungen auch abzudecken.

Der Zivildienst ist einer ständigen Weiterentwicklung unterworfen. Mit dem Budget­begleitgesetz 2016 wurden aber wichtige Schritte eingeleitet. Mit dem Gesetz heute stimmen wir einer Vereinfachung, einer Bündelung dieser Auslandsdienste beim Bun­des­ministerium für Soziales, Arbeit und Konsumentenschutz zu. Das ist keine Kom­petenzverschiebung, sondern eben eine Bündelung und gleichzeitig auch eine Ver­waltungsvereinfachung. Ich hoffe deshalb auf eine breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.56


Präsident Gottfried Kneifel: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Hammerl. Ich erteile es ihm.

 


14.56.32

Bundesrat Gregor Hammerl (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine geschätzten Damen und Herren! Das Bundesgesetz, mit welchem das Zivildienstgesetz 1986 nach 29 Jahren geändert wird, ist ein sehr positiver Schritt. Herr Minister, ein großes Danke!

Kollege Längle hat das Bundesheer und den Wehrdienst erwähnt. Ich möchte aber auch eines sagen, meine Damen und Herren: Der Einsatz des Bundesheeres ist derzeit – das wissen wir – fraglich; abmontiert wird sogar – wie man jetzt sagt – bis zur Militärmusik. Die Miliz und die Ausrüstung sind nicht einsatzfähig, und es fehlt auch an


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