BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 111

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wir Freiheitliche sind jedenfalls der Meinung, dass die derzeitigen Höchstwerte als ausreichend anzusehen sind. Nicht umsonst machen einige Unternehmen ein sehr gutes Geschäft mit der Unterbringung von Flüchtlingen und streifen satte Gewinne ein. Aus unserer Sicht sind diese Erhöhungen durch nichts zu rechtfertigen, und wir stim­men dieser Erhöhung auch jedenfalls nicht zu. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

15.16


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schödinger. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Zur Aufklärung von euch!)

 


15.17.03

Bundesrat Gerhard Schödinger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Liebe Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren, auch zu Hause an den Bildschirmen! Auf die Rede meines Vorgängers will ich eigentlich nicht eingehen, weil sie polemisch und unwahr und eigentlich nur eine Leseübung war. Ich weiß nicht, woher dieser Text gekommen ist, aber diese Rede war nur eine Leseübung, dieser Text wurde hier abgelesen wurde und ansonsten nichts. Deswegen bin ich der Meinung, dass wir dem nicht allzu viel Bedeutung beimessen sollten. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Was wir hier diskutieren, ist die Grundversorgungsvereinbarung, und die wurde mode­rat erhöht. Die wurde deswegen moderat erhöht, weil wir seit dem 1. Jänner 2012 in diese Richtung nichts mehr gemacht haben. (Bundesrat Meißl: 25 Prozent sind nicht moderat!) Nur ein paar Zahlen daraus: Wir haben die Kostensätze bei Wohngruppen von 77 € auf 95 € erhöht, bei Wohnheimen von 62 auf 63,5 €; das geht so weiter.

Zu Ihrer Anmerkung betreffend unbegleitete Minderjährige: Da wurde dieser Kosten­satz sogar gleich gelassen, nämlich auf 190 €, und bei Einzelpersonen wurde von 19 € auf 21 € erhöht, das Ganze in zwei Stufen. Aber das ist ja nur eine zweimonatige oder dreimonatige Zwischenlösung. Auf jeden Fall: Der Endbetrag ab 1. Jänner 2016 macht 21 € aus. (Zwischenruf des Bundesrates Meißl.) – Bitte? (Bundesrat Herbert: Dann wird es wahrscheinlich noch teurer!)

Was wollen wir damit bezwecken? – Wir wissen, dass wir auch, was unsere finanziel­len Gebarungen betrifft, schon dementsprechend vorsichtig vorgehen müssen. Aber eines muss uns schon klar sein: Wir haben als Österreich, als Staat Österreich schon die Sicherstellung einer menschenwürdigen Versorgung zu gewährleisten. Ich glaube, dass das das Mindeste ist, was wir in diesem Punkt erreichen.

Wenn man nur auf die Kostenaufteilung geht, dann muss gesagt werden: Es gibt einen theoretischen Kostenschlüssel zwischen Bund und Gemeinde von 60 und 40 Prozent. In der Praxis ist das etwas anders, nämlich 73 Prozent zu 27 Prozent. Wir rechnen 2016 mit einer Grundversorgung von zirka 70 000 Personen, die auch in weiterer Folge so bleiben wird. Die Kosten werden sich 2016 auf zirka 33 Millionen, also die Kosten­differenz auf 33 Millionen, und ab 2017 auf 51 Millionen € gleichbleibend erhöhen.

Ich möchte aber jetzt schon etwas zurückgreifen, nämlich auf die humanitären Auf­gaben und auf die humanitären Fähigkeiten unseres Staates. Da möchte ich eines dazu sagen: In der Europäischen Union haben die Staaten unterschiedliche Zugänge zur Aufnahme von Asylwerbern. Ich will nur die ersten drei Länder bei der Aufnahme von Asylwerbern nennen: Das sind Schweden mit etwas mehr als 11 Asylwerbern je 1 000 Einwohnern, Österreich mit knapp 8 und Deutschland mit 4,5.

Ich glaube, dass das ein Punkt ist, den wir schon etwas hervorheben sollten, weil wir unsere humanitären, unsere mitmenschlichen Aufgaben gerade jetzt, wo wir vor Weihnachten darüber reden, getan haben. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, und ich glaube, dass uns niemand sagen wird, dass wir in diesem Punkt säumig sind.


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite