BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 185

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Berichterstatter ist wieder Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. Bitte um den Bericht.

 


19.59.08

Berichterstatter Mag. Klaus Fürlinger: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Datenschutzbericht 2014.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2015 den Antrag, den Datenschutzbericht 2014 zur Kenntnis zu neh­men.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster ist Herr Bundesrat Beer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

19.59.40

Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Daten­schutz­bericht 2014 ist übrigens der erste Datenschutzbericht der Datenschutzbehörde, die mit 1. Jänner 2014 eingerichtet wurde und die Datenschutzkommission abgelöst hat. Die Datenschutzbehörde – und das ist, glaube ich, auch ein sehr wichtiger Teil – ist eine unabhängige Behörde.

Die Aufgaben umfassen – vereinfacht und zusammenfassend gesagt – alle Belange, die mit elektronisch erfassten Daten zu tun haben. In der heutigen Zeit werden das immer mehr Daten, werden das immer mehr Probleme und immer komplexere Aufga­ben­stellungen.

In der Statistik, die in diesem Datenschutzbericht dargestellt wird, zeigt sich, dass es in jedem Bereich der Arbeit der Datenschutzbehörde Zuwächse gibt. Signifikant ist aber, dass die Anzahl der Rechtsauskünfte im Jahr 2013 noch 1 133 betrug, im Jahr 2014 ist es zu einer Verdoppelung gekommen und es wurden bereits 2 261 Rechtsauskünfte erteilt, also eine Verdoppelung der Arbeit, die zurzeit von 25 Mitarbeiterinnen und Mit­ar­beitern erledigt und bewältigt wird. Sollte die Entwicklung in diesem Bereich so weitergehen, dann werden wir dort sicherlich eine Personalaufstockung durchführen müssen.

Der Bericht ist sehr gut gegliedert und zeigt einen Überblick über das Jahr 2014. Über die statistischen Darstellungen und tabellarischen Aufgliederungen hinaus werden auch noch Fallbeispiele aufgeführt, Fallbeispiele, die wir teilweise auch aus den Nach­richten und Zeitungen kennen, die aufzeigen, wie problematisch dieses Feld eigentlich ist.

In ihrer Funktion als Überwachungsbehörde hat die Datenschutzbehörde auch noch einige Aufgabenbereiche. Es werden eine Unmenge von Registern angelegt, und in diesen Registern befinden sich Daten von uns allen. Damit diese Register nicht irgend­wo im Netz herumschwirren oder an andere Staaten übermittelt werden, haben wir die Datenschutzbehörde, die das kontrolliert und überwacht.

Es sind Streitigkeiten auch schon vor Gericht gelandet. Was uns da sicherlich noch im Gedächtnis ist, ist die Vorratsdatenspeicherung, die als rechtswidrig erkannt wurde und auch in der Form nicht mehr gemacht wird, oder der Prozess gegen Google, in dem entschieden wurde, dass man auch ein Recht auf Löschung seiner Daten im Netz hat. Das war bisher nicht üblich. Wenn man jetzt an Google oder Facebook schreibt, ich möchte meine Daten gelöscht haben, dann sind diese Daten auch zu entfernen.

 


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