BundesratStenographisches Protokoll850. Sitzung / Seite 10

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„Normalerweise hat ein Staat die Hauptstadt als Mittelpunkt.“ – Das wäre natürlich Wien, ist auch Wien. – „Österreich ist aber eine Ellipse mit zwei Brennpunkten: Wien und Salzburg.“ – Soweit das Zitat. (Allgemeine Heiterkeit.)

Ich hoffe, die Vertreter der anderen Bundesländer verzeihen mir das.

Im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und kulturellen Bedeutung Salzburgs ist interessant, dass eine konstruktive Beendigung der Länderforderungen im Sinne des § 11 des Übergangsgesetzes 1920, wonach die endgültige Auseinandersetzung über das staatliche Vermögen zwischen Bund und Ländern in einem Verfassungsgesetz des Bundes geregelt werden sollte, bis heute nicht verwirklicht und abgeschlossen ist. Ich hoffe, dass es diesbezüglich doch bald zu einer Lösung im Sinne des kooperativen Bun­desstaates kommt.

Nach allen einschlägigen rechtswissenschaftlichen und politologischen Erkenntnissen wird der Bundesstaat von einer Reihe von Kriterien geprägt. Dazu zählen unter ande­rem die relative Verfassungsautonomie der Länder, die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Vollziehung sowie die Mit­wirkung der Länder an der Bundesgesetzgebung in Form des Bundesrates als zweiter Kammer des Parlaments.

Gerade diesen letzten Punkt möchte ich angesichts der immer wieder hörbaren Kritik am Bundesrat hervorheben: Wir als Bundesräte sichern die Mitwirkung der Länder auf dem Gebiet der Gesetzgebung. Wir wollen die Akzeptanz der Gesetzgebung und den Mitwirkungsgrad des Volkes in der parlamentarischen Demokratie, die auf Grund- und Freiheitsrechten beruht, verbessern – eine Aufgabe, die nach dem EU-Beitritt Öster­reichs für den Bundesrat besonders bedeutsam wurde. Unser EU-Ausschuss im Bun­desrat leistet wertvolle und unverzichtbare Arbeit im Jahresablauf, und das wird auch von anderen Staaten anerkannt und honoriert. (Allgemeiner Beifall.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Als ich bei der festlichen Übernahme des Vorsitzes in der Landeshauptleutekonferenz in Mattsee von der Moderatorin gefragt wurde, was ich denn in dem kurzen halben Jahr meiner Präsidentschaft bewirken wolle, antwortete ich spontan: Ich will meine parlamentarische Tätigkeit vermehrt in den Dienst des lebenslangen Lernens stellen!

Als Parlamentarier sind wir verpflichtet – und ich als ehemaliger Pflichtschullehrer und Hauptschuldirektor sowieso –, mitzuhelfen, Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass keine gesellschaftliche Gruppierung von modernen Entwicklungen ausgeschlos­sen ist.

Nach den Themenschwerpunkten im ersten Halbjahr 2015 unter Präsidentin Sonja Zwazl zur dualen Ausbildung, zur Jugend- und Lehrlingsausbildung und im zweiten Halbjahr unter Präsident Gottfried Kneifel, nämlich zu neuen Medien und dem digitalen Wandel in der Politik – beide mit vielen ausgezeichneten Projekten –, habe ich mir vor­genommen, einen Beitrag dazu zu leisten, dass Bildung keine Altersgrenzen kennt. Wir müssen der älteren Generation bewusst machen, dass Bildung nicht mit 60 Le­bens­jahren aufhört. Einen Beitrag werden wir dazu auch im Rahmen einer Enquete und eines in dieser Form noch nie abgehaltenen Seniorenparlaments im Bundesrat leisten.

Bildung bedeutet meiner Überzeugung nach aber nicht nur Wissensvermittlung, sondern viel mehr: Bildung bedeutet Kulturbewusstsein, zu einem regen Geist ein gesunder Körper – eine Vereinigung –, Begegnung mit Printmedien, Fernsehen und vieles mehr. Der Begriff Bildung ist sehr weit zu fassen und nicht nur auf Wissens­vermittlung, die natürlich auch besonders wichtig ist, zu beschränken.

 


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