BundesratStenographisches Protokoll850. Sitzung / Seite 48

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Weiters eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jener Bericht, die beziehungsweise der Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind beziehungsweise ist. Ebenso bildet die Erklärung der Bundesregierung einen Gegenstand der heutigen Tagesordnung.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschuss­berichte erstellt. Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie den Antrag 169/A-BR/2008 und die Petition 32/PET-BR/2015 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Es ist dies nicht der Fall.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstand­nahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte ein­ver­standen sind, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit.

Der Vorschlag, von der 24-stündigen Aufliegefrist für die gegenständlichen Ausschuss­berichte Abstand zu nehmen, ist somit mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlags beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 3 und 4 sowie 7 und 8 jeweils unter einem durchzuführen.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.

10.45.50Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend roten Pensionstransfer zwischen Bank Austria und Pensionsversicherungsanstalt an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vorliegt.

Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.

10.46.331. Punkt

Erklärung des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers zur Regierungsumbildung bzw. Ernennung eines neuen Regierungsmitgliedes gemäß § 37 Abs. 4 GO-BR

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gehen nun in die Tagesordnung ein und gelan­gen zu deren 1. Punkt.

Ich begrüße den Herrn Bundeskanzler und den Herrn Vizekanzler recht herzlich. (Bei­fall bei ÖVP, SPÖ und bei Bundesräten der FPÖ.)

 


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