BundesratStenographisches Protokoll850. Sitzung / Seite 116

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.16.386. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. Jänner 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzgesetz 2011 geändert wird (905 d.B. und 987 d.B. sowie 9528/BR d.B.)

Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen nun zu Tagesordnungspunkt 6.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Tiefnig. Ich bitte um den Bericht.

 


15.17.10

Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Jänner 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutz­ge­setz 2011 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Februar 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Preineder. – Bitte.

 


15.17.50

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Wir diskutieren die Änderung des Pflanzenschutzgesetzes 2011.

Natur- und Umweltschutz haben in Österreich traditionsgemäß einen sehr hohen Stellenwert, und darauf sind wir auch sehr stolz. Meistens geht es darum, dass wir unsere Ökosysteme, die Natur, vor den menschlichen Einflüssen, vor der Zivilisation schützen müssen. Bei diesem Gesetz geht es aber darum, dass wir die Natur vor der Natur schützen. Warum? – Es passiert einfach immer wieder, und wir erleben es, dass lokal, regional und national etablierte Pflanzen und Tiere bedroht sein können, da fremde Arten hereingebracht werden und sich diese hier verbreiten können, weil sie keine natürlichen Feinde haben. Das bedroht unser System. Wer sich damit beschäftigt hat, weiß, dass zum Beispiel die Kaninchen in Australien nie heimisch waren und dort mittlerweile seit langem schon eine Plage sind.

Wir haben im Ausschuss – und ich bin sehr dankbar dafür – eine sehr intensive Diskussion geführt. Viele Beispiele sind angeführt worden: Ob es das Springkraut ist, der Knöterich, ob es Nacktschnecken sind, Zierfische im Wörthersee oder der Bärenklau, der sich verbreitet hat. Um diese Verbreitungen hintanzuhalten, muss man vorsichtig sein. Globale Verkehrsverbindungen und Transportwege sorgen hier für einen regen Austausch – ungewollt, aber auch durchaus bewusst eingeführt.

Aus diesem Grund gibt es dieses neue Gesetz, das in guter Abstimmung mit den Län­dern – weil ja Naturschutz Länderkompetenz ist, aber der Grenzschutz Bundeskompe­tenz – erarbeitet wurde, um hier Importverbote und Importbeschränkungen für nicht­heimische Pflanzen- und Tierarten herbeizuführen.

Das Bundesamt für Ernährungssicherheit ist mit der Umsetzung betraut. Wir glauben – und ich glaube –, dass das ein gutes Gesetz ist. Wir werden dieser Vorlage auch ent-


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