BundesratStenographisches Protokoll850. Sitzung / Seite 149

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Ich gebe Ihnen recht, es ist vieles zu tun. Es ist vor allem in der Frage der Spitäler vieles zu tun, auch in Bezug auf die Berufszufriedenheit von Ärztinnen und Ärzten, des Krankenpflegepersonals und all jenen, die es in dem Bereich gibt. Ich sage Ihnen nur, denn ich habe lange als Ärztin gearbeitet und fühle mich natürlich immer noch als Ärztin: „Holzklasse“ sagt kein Arzt (Zwischenruf der Bundesrätin Reiter), dem das, was er macht, dann zuwider ist. Das ist ein Thema, das wir nicht haben.

Es gibt – beispielsweise MR/CT, viel zitiert – noch Schwierigkeiten in der Frage: Wie komme ich zu meiner Leistung? Das hat mit Sonderklasse oder sonst irgendwelchen Dingen gar nichts zu tun. Beim MR/CT heißt es: Zahlst du, und zwar bar, kriegst du es – zahlst du nicht, musst du warten! Das gefällt mir gar nicht, und da habe ich mir auch beide Vertragspartner an den Tisch geholt. Sie wissen, als Gesundheitsministerin kann man versuchen, auf den Tisch zu hauen, oder sie an den Tisch holen und mit ihnen reden. Zweiteres werden wir auch weiterhin tun. Ich lasse mich nicht damit abspeisen, was gesagt wurde, weil ich auch glaube, dass die Menschen in Österreich großes Vertrauen ins Gesundheitssystem haben und dass es uns gut ansteht, zu versuchen, dieses auch wirklich auf dem Level zu halten, auf dem wir es bis jetzt haben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Schreyer.)

17.29

17.29.20

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit ge­schlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Punkt getrennt vornehme.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Beschluss des Nationalrates vom 27. Jänner 2016 betreffend 1. EU-Berufsanerkennungsgesetz Gesundheitsberufe 2016.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Beschluss des Nationalrates vom 27. Jänner 2016 betreffend 2. EU-Berufsanerkennungsgesetz Ge­sundheitsberufe 2016.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

17.30.479. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. Jänner 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird (912 d.B. und 974 d.B. sowie 9531/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen zu Punkt 9 der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Gruber-Pruner. Ich bitte um den Bericht.

 


17.31.04

Berichterstatterin Mag. Daniela Gruber-Pruner: Hohes Präsidium! Liebe Frau Minis­terin! Werte KollegInnen! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Jänner 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, daher komme ich zur Antragstellung:

 


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