BundesratStenographisches Protokoll850. Sitzung / Seite 150

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Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Februar 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Krusche. – Bitte.

 


17.31.49

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher vor den Bildschirmen! Bei dieser Änderung des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes gibt es sicherlich einige Punkte, gegen die nichts einzuwenden ist, beispielsweise die Möglichkeit zur Mitnahme von Assistenzhunden dann, wenn das ratsam und auch mit den hygienischen Bedingungen vereinbar ist. Auch die Verankerung militärischer Krankenanstalten ist kein großer Aufreger.

Anders verhält es sich mit der sogenannten fachärztlichen Rufbereitschaft. Auch diesbezüglich hat es wiederum, wie bereits vorhin, eine Reihe von negativen Stellung­nahmen gegeben. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass diese fachärzt­liche Rufbereitschaft, wie sie da geregelt werden soll, eine Reaktion auf das vor einem Jahr beschlossene Arbeitszeitgesetz ist, und dass man verzweifelt versucht, diese katastrophale Situation, die dadurch geschaffen wurde, irgendwie in den Griff zu bekommen und Entlastung zu bieten.

Dass die Situation nicht rosig ist, das beweist ja, so glaube ich, gerade eine aktuelle Umfrage – gestern ist diese Umfrage publik geworden – der Wiener Ärztekammer unter Ärzten. Mir ist schon klar, dass diese Umfrage ein bisschen umstritten ist und dass viele sagen, so könne man das nicht machen, dennoch, so glaube ich, wird damit ein Stimmungsbild in der Ärzteschaft – zumindest in der Wiener Ärzteschaft – vermittelt, das eigentlich sehr bedenklich ist.

Ich frage mich: Wie sollen unzufriedene Ärzte, die mit Ihrer Arbeitssituation unzufrieden sind, dann die entsprechende Motivation aufbringen, eine wirklich optimale Leistung für die Patienten zu erbringen? Die Zweiklassenmedizin wurde in dieser Umfrage eben­falls bestätigt – Frau Kollegin Dr. Reiter hat sie ja bereits mit krassen Worten ange­sprochen. Ob man jetzt „Holzklasse“ oder wie auch immer sagt, sei dahingestellt, aber es gibt sie, das wird eigentlich jeder zugeben. Sie selber, Frau Ministerin Oberhauser, haben es auch irgendwie zugegeben: Gerade bei den Wartezeiten gibt es eine äußerst unbefriedigende Situation.

Mit diesem Gesetz, mit dieser Möglichkeit der Rufbereitschaft, wo also Fachärzte einzelner Krankenhäuser nicht mehr anwesend sein müssen, sondern nur eine Ruf­bereitschaft haben sollen, geht man jetzt ein bisschen hin zu einer Art – ich möchte fast sagen – 18-Klassen-Medizin. Wir haben neun Bundesländer, und wenn wir in jedem jetzt schon eine Zweiklassenmedizin haben, dann multipliziert sich das (Bundes­ministerin Oberhauser: Aber so viele Zentralkrankenanstalten haben wir nicht!), und zwar deshalb, weil es den Bundesländern dann überlassen ist, diese Regelungen im Detail festzulegen. (Bundesministerin Oberhauser: So viele Zentralkrankenanstalten haben wir nicht, bei den anderen gibt’s das nicht, da ist noch nichts geschehen!)

Dann sind es halt zehn, aber jedenfalls schwant mir Fürchterliches, gerade als Steirer, wo wir finanziell sowieso wie eine Kaisersemmel krachen. Wir wissen auch, dass eine Spitalsreform ins Haus steht, und der zuständige Landesrat hat bereits angekündigt, dass diese eher schmerzhaft ausfallen wird. Man kann also davon ausgehen, dass mit allen Mitteln versucht wird, Kosten einzusparen. Das heißt, dass man möglichst ver-


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