sucht, eine billigere Rufbereitschaft – und in der Steiermark haben wir diese Zentralkrankenhäuser – zu verankern und dadurch Kosten zu sparen. Dieses Sparen geht natürlich, das kann man drehen und wenden, wie man will, zulasten der Qualität und zulasten der Patientensicherheit.
Das ist der Hauptpunkt, warum wir dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen werden. Am Rande sei noch erwähnt, dass es uns auch nicht besonders gefällt, dass dadurch wieder eigens eine Parallelstruktur für Asylwerber geschaffen wird (Heiterkeit bei Bundesministerin Oberhauser), aber der wesentliche Punkt ist diese Rufbereitschaft, die äußerst unklar ist und bei der man wirklich nicht weiß, was dann dabei herauskommen wird. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Stögmüller: Wie hoch …? – Bundesrat Krusche – das Rednerpult verlassend, in Richtung Grüne –: … Lazarettklasse!)
17.37
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Ebner zu Wort. – Bitte.
17.37
Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Novelle, die heute zur Beschlussfassung vorliegt, wird es einerseits eine Klarstellung und auch eine Anpassung im Kranken- und Kuranstaltengesetz geben, andererseits soll mit diesem Gesetz auch der Rahmen der Gesundheitsstruktur festgelegt werden, damit eine qualitätsgesicherte, flächendeckende, leicht zugängliche und solidarisch finanzierte Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung sichergestellt wird.
Österreich kann wirklich sehr stolz auf sein Gesundheitssystem sein: Wir haben eine der besten Gesundheitsversorgungen weltweit, und ich glaube, auch die Bevölkerung weiß diese Gesundheitsversorgung in Österreich zu schätzen. Dass natürlich über die Jahre Änderungen in den unterschiedlichsten Bereichen notwendig sind, das steht außer Streit, und das gilt auch für die Rufbereitschaft.
Die Rufbereitschaft in den Zentralkrankenanstalten ist neu zu organisieren, sodass in gewissen Fachgebieten und in gewissen Bereichen ohne Fachärzte, nur mit einer Rufbereitschaft, auszukommen sein sollte. Es ist auch notwendig, dass in Zukunft in den klinischen Sonderfächern – das betrifft sowohl Nacht- als auch Tagdienste – die Anwesenheit dieser Fachärzte in gewissen Bereichen verlangt wird und in gewissen Bereichen, für die dann, wie gesagt, eine Rufbereitschaft eingerichtet werden sollte, nicht mehr notwendig sein wird. Ausgenommen sind ohnehin Situationen, in denen Patienten eine laufende Therapie benötigen, die auch die Anwesenheit eines Facharztes erforderlich machen, oder wenn unerwünschte Entwicklungen in einem Krankheitsverlauf auftreten beziehungsweise auch bei einem erschwerten Krankheitsverlauf, wo dann ebenfalls ein Facharzt anwesend sein muss.
Ich denke, es ist eine Maßnahme, ein Schritt, wodurch wir mit strukturiert kleinerem finanziellen Aufwand eine Gesundheitsversorgung noch effizienter ausrichten können.
Ein weiterer Vorteil werden auch die Videoaufnahmen sein. ELGA ist diesbezüglich schon ein begrüßenswerter Schritt, und die Videoaufnahmen der Krankengeschichten sind zielführend, um den diesbezüglichen Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Der Landesgesetzgeber kann natürlich die Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren für diese Videoaufnahmen verkürzen, mindestens zehn Jahre müssen jedoch abverlangt werden.
Die Assistenzhunde sind schon angesprochen worden. Gerade für Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen ist es notwendig, dass ihr – unter Anführungszeichen – „Partner“, der sie begleitet und besser durch das Leben führen kann, auch in
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