BundesratStenographisches Protokoll850. Sitzung / Seite 152

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die Krankenanstalten mitgenommen werden darf. Hier muss der Landesgesetzgeber die Richtlinien, wo Assistenzhunde zugelassen sein können, schaffen. Seit 1. Jänner 2015 ist der Assistenzhund im Bundesbehindertengesetz vorgesehen. Ich denke, neben dem Zutrittsrecht, das jetzt schon für öffentliche Gebäude wie Amtsgebäude, Kino, Lebensmittelhandel und Kirchen besteht, ist der nun vorliegende Entwurf ein bedeutender Schritt für diese Menschengruppe.

Ein weiterer Punkt ist die Neuregelung für die Abgabe von Muttermilch, die von Müttern zur Verfügung gestellt wird. Die Novelle regelt nun, dass Muttermilch nur in Kran­kenanstalten, die eine Abteilung für Frauenheilkunde und eine Geburtenabteilung be­treiben, sowie in Sonderkrankenanstalten für Geburtshilfe abgegeben und gesammelt werden darf. Diese Maßnahmen sind aus Sicherheits- und Hygienegründen notwendig, sollen Missstände verhindern und werden zum Wohl des Kindes ergriffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit den vorliegenden, notwendig gewor­de­nen Gesetzesänderungen nimmt Österreich im Gesundheitsbereich wieder eine Vor­reiterrolle ein. Unsere Fraktion wird dieser Novellierung die Zustimmung erteilen. (Bei­fall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

17.42

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächstem erteile ich Herrn Bundesrat Dr. Köll das Wort. – Bitte.

 


17.42.28

Bundesrat Dr. Andreas Köll (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie wir schon von unseren Vorrednern gehört haben, hat Österreich eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Dies dokumentiert sich nicht nur in einer der höchsten Spitalsbettendichten weltweit – das muss nicht immer ein positiver Parameter sein –, sondern auch in den höchsten Ausgaben pro Kopf für Gesundheit.

Ich glaube, innerhalb der EU 28 liegen wir an zweiter Stelle, wenn ich das richtig gesehen habe – aber Sie werden mich sicher noch entsprechend korrigieren, ge­schätz­te Frau Bundesministerin. Ich bin nur ein bescheidener kleiner Obmann eines Gemeindeverbandes im Bezirkskrankenhaus Lienz, in einem kleinen peripheren Bezirk, aber ich bin gespannt auf Ihre Ausführungen. (Allgemeine Heiterkeit.)

Ich darf hier festhalten – so wie es auch schon meine Vorrednerin getan hat –, dass es um positive Veränderungen, um Verbesserungen im Rahmen dieser Novelle geht. Es wird also kein großes Problem sein, die Mitnahme von Assistenzhunden im Sinne einer entsprechenden Hygiene so zeitgemäß zu regeln, dass man mit einem Assistenzhund beispielsweise nicht in einen orthopädischen OP gehen wird, der über die höchste Sterilitätsklasse verfügen sollte. Es wird auch kein Problem sein, die Militärspitäler besser zu regeln.

Auch andere Bereiche wurden angesprochen. Die formalrechtliche Anpassung im Universitätsgesetz 2002, die jetzt im Rahmen dieser Novelle angestrengt wird, ist ebenfalls ein wichtigerer Bereich, der einer kontinuierlichen Verbesserung bedarf, hat er doch mit dem Ärztemangel zu tun, der uns immer wieder beschäftigt.

In Bezug auf die Rufbereitschaft, lieber Kollege Krusche, geht es lediglich um eine Präzisierung im Bereich der Zentralkrankenanstalten. Im Ausschuss haben wir versucht, über diesen Punkt Näheres zu erfahren – auch meine Anfrage ging in diese Richtung. Die Experten bemühten sich, etwas Licht in das Dunkel zu bringen. Die Rede ist also nicht von Schwerpunkt-Krankenanstalten und auch nicht von Bezirksspitälern.

Dennoch könnte eine weitere Novellierung, um die ich Sie, geschätzte Frau Bun­desministerin, ersuche, in diesem Zusammenhang auch etwas regeln, das in Deutsch-


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