BundesratStenographisches Protokoll850. Sitzung / Seite 153

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land sehr gut geregelt ist. Es gehört vielleicht nicht in dieses Gesetz hinein, mög­lichweise aber passt es in das Ärztearbeitszeitgesetz. Es betrifft Ersatzruhezeiten. In Deutschland wurde als Folge dieser Rufbereitschaften auch eine klare, präzise Regelung, was die Ersatzruhezeiten betrifft, gefunden, die etwas flexibler ist als jene in der Republik Österreich.

Das alles ist natürlich auch Ausdruck des permanenten Ärztemangels, an dem auch die Bundesrepublik Deutschland nicht ganz unschuldig ist. Es sind Probleme, die wir bekommen, wenn beispielsweise Hunderte deutsche Studentinnen und Studenten nach Innsbruck kommen, um dort den berühmten Bergdoktor zu machen, und wir beobachten, dass über die Hälfte der in Österreich ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte die Republik wieder verlassen. Das zwingt uns natürlich zu Gesetzesanpassungen wie der vorliegenden.

Meine konkrete Bitte an Sie, Frau Bundesministerin Oberhauser, ist, dass Sie sich entweder für dieses Gesetz oder für das Ärztearbeitszeitgesetz vielleicht einmal die Regelung in Deutschland anschauen, um auch diese Verbesserung noch zu erreichen. Grundsätzlich kann man natürlich unserer Fraktion und dem gesamten Hause empfehlen, dieses Gesetz des Nationalrates nicht zu beeinspruchen. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

17.46


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster hat sich Herr Bundesrat Stögmüller zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


17.46.13

Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Gesundheitsministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon relativ viel zu dieser Gesetzesnovelle gesagt worden, ich möchte dennoch auf einige Punkte eingehen.

Zum einen finden wir es sehr positiv, dass ab Inkrafttreten dieser Novelle die Mitnahme von Assistenzhunden ins Krankenhaus erlaubt ist. Das ist ein sehr großes Anliegen von Behindertenbewegungen. Es ist auch erfreulich – das ist noch gar nicht so ange­sprochen worden –, dass im Nationalratsausschuss unser Antrag auf die Erweiterung für Therapiehunde ergänzend miteingeflossen ist. Damit ist man bei dieser Novelle auch dem Bundesbehindertengesetz gerecht geworden, was auch sehr zu begrüßen ist.

Eine weitere positive Neuerung ist jene, mit der sichergestellt werden soll, dass der Umgang mit Muttermilch fachlichen und insbesondere hygienischen Anforderungen entspricht und daher auf allgemeine Krankenanstalten und Sonderkrankenanstalten, an denen auch Abteilungen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe betrieben werden, beschränkt wird. Somit wird die kommerzielle Verwendung von Muttermilch vermieden oder – hoffentlich – komplett verhindert.

Ein Punkt, den meine Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat kritisiert haben, ist die fachärztliche Rufbereitschaft in den Zentralkrankenhäusern, zum Beispiel dem AKH Wien. Ich habe mir den Gesetzestext durchgelesen und finde ihn sehr schwammig. Da gibt es in den Stellungnahmen unter anderem Formulierungen, die von akutem Kompli­kationsgeschehen sprechen. Akutes Komplikationsgeschehen kann schon sehr viel sein. Es wird nicht genau darauf eingegangen, welche Bereiche betroffen sind, wann ein Facharzt hinzugezogen werden muss, wann einer anwesend sein muss.

Etwas unklar ist mir auch die Umsetzung durch Länder beziehungsweise Krankenan­stalten hinsichtlich des Arbeitszeitgesetzes. Das ist jedoch Ländersache. Ihre Beam­ten, Frau Bundesministerin, haben mir dazu im Ausschuss erklärt, dass es sich bei


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