BundesratStenographisches Protokoll850. Sitzung / Seite 154

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dieser Novelle um einen generellen Rahmen handelt und nicht um die konkrete Umset­zung im Arbeitszeitgesetz. In diesem Abschnitt hätte ich mir eine Konkretisierung gewünscht.

Ich sehe aus Sicht der Länderkammer die positiven kleinen Schritte. Es fehlt mir immer noch der große Schritt für ein modernes Gesundheitssystem, den wir in Österreich ganz dringend brauchen. Wir werden aber dennoch heute dieser Novelle im Bundesrat zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

17.48


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Nun hat sich Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


17.48.57

Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf die am häufigsten zitierten Punkte eingehen.

Die Sache mit der Muttermilch klingt auf den ersten Blick so, dass man sich denkt: Ja, na und? Als ich noch als Kinderärztin gearbeitet habe, gab es in Wien die zentrale Milchsammelstelle in der Semmelweis-Klinik. Dort konnten Mütter, die keine eigene Milch hatten, Muttermilch beziehen. Wenn Sie sich heute den Spaß machen und im Internet „Muttermilch kaufen“ eingeben, entdecken Sie, dass sich ein florierender Handel entwickelt hat, und zwar nicht für Mütter, die keine Milch haben, sondern für Bodybuilder, die glauben, dass man mit Muttermilch ganz besonders viel Muskelmasse aufbauen kann. Das heißt, diese Änderung ist eine Reaktion dagegen, um der Kom­merzialisierung für etwas, das wirklich unnötig ist, einen Riegel vorzuschieben. Damit hat diese Geschichte neben dem Handelsaspekt für Mütter noch eine andere Dimen­sion.

Zur Frage der Schaffung der Rufbereitschaft in Zentralkrankenanstalten: Das war natürlich bei uns auch ein viel diskutierter Punkt, hinter dem die Frage stand: Ist das eine neue Möglichkeit oder etwas, das die Länder wollen, um sparen zu können?

Das habe ich schon bei Zwischenrufen gesagt: Es handelt sich um Zentralkran­kenanstalten, die es nicht überall gibt, von denen es also ganz wenige gibt. In einer Feststellung des Ausschusses haben wir zudem klargestellt, dass Rufbereitschaft nirgends sein kann – zumindest nicht im Sinne des Gesetzes –, wo Patienten in Gefahr kommen können. Wenn man das Gesetz, wie es bis jetzt war, getreu auslegt, so war es notwendig, dass jemand zum Beispiel auf der experimentellen Tropenmedizin einen Facharzt in der Nacht vorhalten muss, was unnötig ist. Überall dort, wo eine akute Komplikation auftreten kann, ist es völlig klar: Es muss ein Facharzt da sein. Das heißt: Die Änderung war eine Klarstellung und bezieht sich auf etwas, das es in den anderen Krankenanstalten bereits gibt. In jeder anderen Krankenanstalt, außer in der Zentral­krankenanstalt, war das bereits möglich.

Herr Bundesrat Krusche, was Sie noch gesagt haben, gefällt mir: Sonderkranken­anstalt für Flüchtlinge. Ich hätte Sie gerne gehört, wenn wir diesen Paragraphen nicht vorgesehen hätten. Mit diesem Paragraphen soll klargestellt werden, dass die medizi­nische Versorgung in einem Flüchtlingslager nicht den Kriterien des Spitalsrechtes entsprechen muss. Wäre dies nicht ausgenommen, hätte überall dort, wo Flüchtlinge zu versorgen sind, ein Spital aufgebaut werden müssen. Wir haben gesagt: Es handelt sich dabei mehr oder weniger um Lazarette, wo ich nicht eine Hygienefachbeauftragte oder komplizierte Standards brauche. Es soll so gemacht werden, dass Menschen, die dort akut Hilfe brauchen, auch akut versorgt werden können. Das heißt, dem hätten Sie


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