BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 36

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Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Bundesrätin, wir haben auch aus den Gründen, die Sie erwähnt haben, jetzt eine genaue Analyse der Täter­struktur in Auftrag gegeben. Das ist wichtig, das ist keine Frage.

Ich beschönige da gar nichts. Ich sage auch ausdrücklich: Ja, wir haben einen sehr hohen Ausländeranteil im Strafvollzug. Das schafft ja auch wieder Probleme – vom Bedarf an Dolmetschern beginnend bis hin zu verschiedenen anderen Dingen. Ja, da gibt es nichts zu beschönigen, und das will ich auch nicht tun, sondern das sind Fakten. Und das schafft auch Probleme, die man eben lösen muss.

Was jetzt die konkrete Lösungsmöglichkeit in diesem Bereich betrifft, muss ich Ihnen sagen: Der Drogenhandel in diesem Bereich ist ein spezielles Phänomen. Das hat Hintergründe, die natürlich auch in die Integrationspolitik hineinreichen werden. Das werden wir schon sehen, wenn wir das genau analysieren. Mit all dem haben Sie recht, das ist völlig in Ordnung, aber was jetzt das Innenministerium betrifft, möchte ich schon sagen: Die Änderung des Strafrechts, die Novelle zum Strafgesetzbuch, war akkordiert mit dem Innenministerium. Wir haben ja auch einige Hinweise des Innenministeriums umgesetzt und berücksichtigt. Und wir haben natürlich Anfang Jänner festgestellt, dass die Polizei eben dieses neue Phänomen beklagt und an uns herangetreten ist, und haben gesagt: Ja, da werden wir etwas tun müssen!

Die Frage ist nur: Was ist hier das Richtige? Jetzt einfach die Gewerbsmäßigkeit wieder so zu regeln, wie wir es früher gehabt haben, hätte wirklich bedeutet, das Kind mit dem Bade auszuschütten und letztlich genau wieder jene Fälle zu ermöglichen, für die wir zu Recht bis in den Herbst des letzten Jahres hinein medial kritisiert wurden. Das wäre auch sachlich nicht richtig gewesen.

Dieses neue Phänomen muss mit einem neuen Straftatbestand bekämpft werden. Das tun wir jetzt. Und dieser neue Tatbestand, der eben gezielt gegen den Drogenhandel im öffentlichen Raum gerichtet ist, wird es ermöglichen, dass natürlich auch die Ver­hängung der Untersuchungshaft in diesem Bereich der Delinquenz wieder leichter möglich sein wird. Ja, das wird so sein. Es wird eine entsprechende präventive Wir­kung davon ausgehen. Insofern werden wir unseren legistischen Beitrag zu dieser Problemlösung leisten.

Aber ich sage noch einmal, man muss trotzdem einen Schritt weiter denken und schauen: Was sind die tatsächlichen Ursachen? Die gehen in andere Bereiche hinein, so wie Sie es angedeutet haben. Da geht es auch um Integrationspolitik und alles, was damit zusammenhängt. Und daher glaube ich, dass wir damit jetzt einmal einen ersten Schritt gesetzt haben, aber es braucht mehr. Aber das, was wir zu einer nachhaltigen Problemlösung beitragen können, insbesondere auch in den Justizanstalten und im Rahmen der Reform, die wir jetzt schon seit fast zwei Jahren in Arbeit haben, das werden wir sicherlich auch leisten können.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bevor wir zu einer weiteren Zusatzfrage kommen, ist es mir eine Freude, hier im Bundesrat den Präsidenten außer Dienst Manfred Gruber zu begrüßen. Herzlich willkommen bei uns! (Allgemeiner Beifall.)

Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Ing. Pum.

 


Bundesrat Ing. Andreas Pum (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Minister, zum Tatbestand Handel im öffentlichen Raum wurde ja bereits eine Zusatzfrage ge­stellt, die Sie hervorragend beantwortet haben, und Sie haben auch die Vorbereitungen für eine Gesetzesänderung dazu dargelegt. Damit ist meine Frage so weit auch beantwortet.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wird eine weitere Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Frau Bundesrätin Blatnik.

 


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