BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 37

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Herr Minister! Gospod minister! Ich begrüße die gestrige Einigung zwischen SPÖ und ÖVP in puncto Änderung des Suchtmittelgesetzes sehr, bei der es um die Eindämmung des öffentlichen Drogen­dealens geht. Sie haben von Neuerungen gesprochen, Sie haben von nachhaltigen Lösungen gesprochen. Vielleicht können Sie uns ein bisschen detaillierter oder genauer sagen, was sich ändern wird.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Die geplante Regelung, die im Kern auf einem Vorschlag meiner Fachabteilung beruht, soll in etwa folgen­der­maßen lauten – natürlich vorbehaltlich des parlamentarischen Prozesses. Es wird einen Initiativantrag geben, damit wir die Umsetzung schneller schaffen. Wir planen oder hoffen, dass die Umsetzung mit Inkrafttreten am 1. Juni möglich ist. Das geht nur mit Initiativantrag und raschestmöglicher Erledigung der parlamentarischen Vorgaben.

Im Kern wird es um folgenden neuen Straftatbestand gehen: Im § 27 Suchtmittelgesetz soll ein neuer Absatz eingefügt werden, der folgendermaßen lautet:

„Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ist zu bestrafen, wer vorschriftswidrig in einem öffentlichen Verkehrsmittel, in einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Anlage, auf einer öffentlichen Verkehrsfläche, in einem öffentlichen Gebäude oder sonst an einem allgemein zugänglichen Ort“ – das sind auch offene Stiegenhäuser – „öffentlich oder unter Umständen, unter denen sein Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare Wahr­nehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen, Suchtgift einem anderen gegen Entgelt anbietet, überlässt oder verschafft.“

Da ist nämlich genau das erfasst, worüber sich die Polizei seit einigen Wochen in Wien mit Recht beklagt, und damit müsste es möglich sein, eben genau dieses Phänomen zielgerichtet zu bekämpfen. Die Strafdrohung ist angemessen, und sie ermöglicht auch, in diesem Bereich leichter die Untersuchungshaft zu verhängen, als das derzeit der Fall ist. Es handelt sich hier um ein spezielles Problem der Suchtmitteldelinquenz, und dieses muss daher, glaube ich, auch speziell bekämpft werden. Es hat eigentlich nichts zu tun mit dem sonstigen generellen Strafrecht und der Gewerbsmäßigkeit, wie sie dort geregelt ist. Aber mit dem können wir ganz gezielt vorgehen.

Und das ist der Inhalt dessen, von dem ich hoffe, dass es möglichst bald Gesetz wird. Aber das hängt nicht von mir ab, das hängt letztlich auch von Ihnen ab. Aber soviel ich weiß, haben Sie eine Sitzung Ende Mai, da müsste sich noch etwas ausgehen. Es würde mich freuen.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Stög­müller.

 


Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Werter Herr Minister Brandstetter! Vielleicht noch ganz kurz: Es ist immer wieder verwunderlich, dass die FPÖ immer irgendwelche Probleme oder Schwerpunkte mit Flüchtlingen in Zusammenhang bringt.

Ich gebe Ihnen ganz recht, dass Sozialpolitik, also Soziales natürlich mit der ganzen Problematik zu tun hat. Daher auch meine Frage an Sie: Sind Ihnen Studien bekannt, die sich genau mit den Ursachen und Hintergründen des Suchtmittelhandels an be­stimmten Hotspots in Wien auseinandersetzen? Vielleicht haben Sie dazu ja eine Studie für uns.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Bundes­rat, selbstverständlich gibt es zum Thema Suchtmittel und zur Suchtmitteldelinquenz eine ganze Reihe von Studien, und selbstverständlich halten wir es hier genauso wie in


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite