BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 44

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Kontakt mit der Volksanwaltschaft und selbstverständlich auch in Kontakt mit den berufsrechtlichen Vereinigungen, die da natürlich letztlich auch gefordert sind – Notare und selbstverständlich Rechtsanwälte –, und natürlich müssen auch die betroffenen Personen stärker als bisher eingebunden werden. Daher ist es eine breit angelegte Erneuerung und Reform.

Insgesamt freut es mich, dass wir schon sehen, dass die Erfahrungen, die es bisher gab, dem Ansatz und dem Ziel wirklich recht geben. Die Frage ist jetzt, ob wir es schaf­fen werden, mit den Möglichkeiten, die wir haben und die wir hoffentlich dann auch bekommen, letztlich das zu verwirklichen, was es hier braucht, nämlich eine Neure­gelung im Sinn einer möglichst langen Aufrechterhaltung der Entscheidungsfreiheit der betroffenen Personen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wird eine Zusatzfrage gewünscht, Herr Bundesrat? (Bundesrat Köll: Nein, danke, Frau Präsidentin!)

Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Grimling.

 


Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ist eine für ein Gelingen der in den Grundzügen sehr positiv zu beurteilenden Reform des Sachwalterschaftsrechts sehr wünschenswerte Erhöhung der Budgetmittel zu erwarten?

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Mit einer derart schwierigen Frage habe ich aber nicht gerechnet, Frau Bundesrätin! (Heiterkeit bei der SPÖ.) – Ich kann nur sagen, dass das, was für die Umsetzung dieser Reform an Budgetmitteln notwendig sein wird, eine gute Investition ist, daher werden wir darum kämpfen, dass wir im Rahmen unseres Budgets die Mittel freibekommen, die wir dafür brauchen.

Die budgetäre Situation ist auch in meinem Ressort alles andere als einfach, das wissen Sie. Sie wissen darüber hinaus, dass auch eigene Rücklagen nicht wirklich frei verwendet werden dürfen – das betrifft alle Ressorts –, sondern das bedarf der Zustim­mung des Finanzressorts. Aber bis jetzt, das darf ich schon sagen, ist es uns immer gelungen, mit guten Argumenten auch den Herrn Finanzminister zu überzeu­gen – auch im gesamten Bereich der Strafvollzugsreform, wo er sich sehr, sehr enga­giert und wo er sehr kooperativ ist. Daher glaube ich, dass es auch diesbezüglich gelingen wird, die nötigen Mittel sicherzustellen.

Es ist jetzt nicht so wahnsinnig viel, aber in budgetär angespannten Zeiten ist alles, was es zusätzlich an Aufwand gibt, immer schwierig zu finanzieren. Ich sage Ihnen aber ganz offen, da bin ich wirklich sehr optimistisch – wirklich sehr optimistisch! –, weil einfach die Erfahrungen für diese Reform sprechen und weil wir gute Argumente haben. So ist es doch, oder?

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Noch eine Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Mühlwerth.

 


Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Minister, bis jetzt waren die Sachwalterschaften ja aufgeteilt: Ich glaube, es waren ungefähr zu einem Drittel Anwälte, die diese Sachwalterschaften übernommen haben, und zu zwei Dritteln Angehörige. Auf beiden Seiten gab es Klagen: Die Anwälte haben zum Teil gesagt: Wir haben so viele Fälle, dass wir sie unmöglich persönlich betreuen können!, weshalb die Betreuung dann telefonisch stattgefunden hat, bei den Angehörigen kam in verein­zelten Fällen wieder die Klage, dass diese mehr ihre eigenen Interessen wahrnehmen als die der ihnen Anvertrauten.

Wie werden Sie bei der Reform dieses Spannungsverhältnis aufarbeiten können?

 


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