BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 45

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Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrte Frau Bundes­rätin, die Antwort ist ganz einfach: Wir hören nicht so sehr auf die Anwälte, wir hören nicht so sehr auf die Verwandten, wir hören auf die Betroffenen! Die muss man fragen und die muss man in ihrer Entscheidungsfindung durchaus unterstützen – und das geht. Da muss man sich ihnen einfach mehr widmen. Man wird mehr Zeit aufwenden müssen als bisher, um herauszubekommen, was die wirklich wollen. – Das ist genau das, was ich gemeint habe.

Das ist ein aufwendigeres System der Betreuung, aber ich denke, die Betroffenen haben das verdient, und es ist allemal jeden Aufwand wert, ihnen die Autonomie in ihrer Entscheidungsfindung so lange wie möglich zu erhalten. Das ist der Punkt. (Beifall der Bundesrätinnen Ebner und Anderl.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Mag. Schreyer.

 


Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Minister, in Ihrer Beantwortung der Hauptfrage haben Sie es ohnehin schon kurz angeschnitten: Ist im Zusammenhang mit dieser Reform auch geplant, die bereits bestehenden Alternativen zur Sachwalterschaft zu attraktivieren, und wenn ja, wie können wir uns das ungefähr vorstellen?

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Vielen Dank für die Frage, Frau Bundesrätin! Es ist vollkommen richtig, dass natürlich auch eine Attraktivierung und Propagierung der Dinge, die Sie sicherlich jetzt gemeint haben, nämlich Vorsor­gevollmacht und Patientenverfügung, hier mitgedacht ist. Das wird in diesem Zusam­menhang selbstverständlich auch entsprechend mitgeregelt.

Wir wollen natürlich auch erreichen – auch in Kontakt mit den berufsrechtlichen Vereinigungen –, dass es da sehr kostengünstige Möglichkeiten gibt, dass es für so etwas wie Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung nicht irgendwelche Barrieren auch finanzieller Natur gibt, denn da gibt es schon eine gewisse Schwellenangst. Wenn man den Betroffenen aber diese Schwellenangst nehmen kann, indem man ihnen sagt: Du brauchst keine Angst zu haben, du wirst jetzt nicht besachwaltet, sondern wir wollen nur gemeinsam mit dir als Betroffener die bestmöglichen Wege für dich in deiner jetzigen Situation finden!, dann, so meine ich, kann das auch gelingen. Das ist letztlich auch eine Frage des Vertrauens.

Aber das, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, wird sicherlich auch geschehen, auch die Angehörigenvertretung als Normalfall. Das gehört hier dazu.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Mag. Zelina.

 


Bundesrat Mag. Gerald Zelina (STRONACH, Niederösterreich)|: Sehr geehrter Herr Justizminister, wie hoch ist die Zahl der besachwalteten Personen in Österreich und wie hat sich diese seit dem Jahre 2000, 2005, 2010, 2015 verändert? Können Sie da einen Trend ablesen, und was sind die Hauptursachen dieses Trends?

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Es ist allgemein bekannt, dass sich in den letzten zehn Jahren insgesamt die Zahl der Sachwalterschaften, glaube ich, grob gesagt, verdoppelt hat. Wir haben derzeit 60 000 aufrechte Sach­walterschaften, das ist schon sehr, sehr viel! Und wenn ich mir den Trend anschaue –


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