BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 46

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ich habe die entsprechende grafische Aufbereitung hier vor mir liegen –, na ja, dann sehe ich österreichweit insgesamt eine kräftige Steigerung.

Also der Trend geht ständig und permanent nach oben. Derzeit halten wir, wie gesagt, bei 60 000 insgesamt, es ist also sinnvoll, da von der Zahl her gegenzusteuern. (Bundesrat Zelina: Und die Hauptursachen?)

Die Hauptursachen wurden schon angesprochen, das ist einerseits natürlich vor allem die demographische Entwicklung, andererseits aber auch, wenn Sie mir die persön­liche Bemerkung erlauben, eine Zeitkrankheit, die darin besteht, dass keiner mehr Zeit hat und sich keiner mehr Zeit nimmt für Leute, die entsprechende Betreuung brauchen.

Ein Sachwalterschaftsbeschluss ist schnell gefällt, und es gibt einige wenige Fälle, in denen Personen als Betroffene einen Beschluss bekommen über eine Besachwaltung ihrer Person, die auch bei der Befragung durch das Gericht gar nicht wirklich mitbe­kommen haben, dass das droht – und plötzlich bekommen sie den Beschluss und verstehen die Welt nicht mehr. Wenn so etwas passiert, dann ist etwas falsch am System, dann stimmt etwas nicht. Da muss man ansetzen, und das ist eigentlich der wesentliche Punkt.

Also, wie ich schon gesagt habe: Die demographische Entwicklung einerseits, ja – das wurde bei einer Anfrage schon angesprochen –, ist sicher ein Hauptgrund, aber schon auch der Trend, solche Probleme halt möglichst einfach – um nicht zu sagen: bequem – zu lösen und ohne großen zeitlichen Aufwand. Und das ist genau der Punkt, der die Reform schwierig macht, aber auch lohnend.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler|: Wir gelangen nun zur 6. Anfrage, 1879/M, und ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Anderl, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrätin Renate Anderl (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminister, uns ist Ihre unmissverständliche Haltung gegenüber dem Rechtsextremismus bekannt. Diese Haltung war ja auch bei der gelungenen Reform des Verhetzungsparagraphen deutlich merkbar.

Daher meine Frage an Sie:

1879/M-BR/2016

„Wie können menschenverachtende Beurteilungen in der Justiz, wie dies bei der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Graz wegen des in der FPÖ-nahen Zeitschrift ‚Aula‘ erschienenen Artikels ‚Mauthausen-Befreite als Massenmörder‘ geschehen ist, in Zukunft verhindert werden?“

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Bundesrätin, wie Sie wissen, waren wir alle im Haus über diese Begründung – und um die ging es ja, weniger um die Sachentscheidung – wirklich betroffen. Unser Sektionschef hat auch unverzüglich und unmissverständlich das gesagt, was zu sagen war.

Was kann man tun, um so etwas in Zukunft zu verhindern? – Nun, im Kern – und das haben wir auch gestern in einem Gespräch, das wir aus diesem Anlass auch mit Ver­tretern des Mauthausen-Komitees und der Jüdischen Kultusgemeinde hatten, schön herausgearbeitet – ist klar, dass wir auch bei der Ausbildung der jungen Staatsan­wältinnen und Staatsanwälte, Richterinnen und Richter ansetzen müssen. Das haben wir jetzt beschlossen: Wir werden ein Ausbildungsmodul, das es bisher schon gab, aber nur rein fakultativ – Sektionschef Schwanda ist dafür verantwortlich –, jetzt ver­pflichtend machen.

 


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