BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 50

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Wenn man sich anschaut, was alles diesbezüglich geschehen ist – beim Landesgericht für Strafsachen mit dem Mahnmal und bei vielen anderen Dingen –, dann muss man schon sagen: Das zeigt, dass wir jetzt eine andere Erinnerungskultur haben als viel­leicht noch vor 10, 20 Jahren. Da hat sich in der Zwischenzeit sehr viel getan, ist sehr viel geschehen und wird auch weiterhin sehr viel geschehen – auch im Interesse einer noch besseren Ausbildung künftiger Generationen, eines größeren Problembewusst­seins, das wir in dieser Hinsicht erzeugen können.

Aber je mehr aus der Justiz selbst kommt, desto effektiver ist es. Und das ist, glaube ich, das Wesentliche, und das habe ich auch gelernt. Deshalb habe ich mich über die damalige Veranstaltung in Meidling, die Ihnen offenbar bekannt ist oder wo Sie auch dabei waren, so gefreut.

Das würde ich weiter massiv unterstützen und fördern: Initiativen, aus der Justiz kommend, für die Justiz! Das ist der richtige Weg. Und da sind wir, glaube ich, in der letzten Zeit ganz gut unterwegs.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen nunmehr zur 7. Anfrage, 1883/M, und ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Forstner, um deren Verlesung.

 


Bundesrat Armin Forstner, MPA (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Minister! In letzter Zeit hört man im Justizumfeld immer öfter von einem Erneuerungsprojekt mit dem klingenden Namen „Justiz 3.0“.

Meine Frage an Sie, Herr Minister:

1883/M-BR/2016

„Was genau verbirgt sich hinter der Kurzbezeichnung ‚Justiz 3.0‘?“

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Bundesrat, unter dieser Zauberformel „Justiz 3.0“ verbirgt sich ein Erfolgsprojekt. Wir haben in unserem Haus im Bereich der EDV-Abteilung aus der Justiz kommende Experten, die in der Lage waren, zu erreichen, dass im Bereich der Anwendung der EDV die österreichische Justiz wirklich international ziemlich an der Spitze liegt. Deshalb haben wir auch immer wieder Anfragen für Kooperationen mit anderen Ländern und mit der Justiz, zum Teil auch im internationalen Bereich. Und das zeigt, dass wir da einiges erreichen konnten.

Es geht dabei im Wesentlichen um eine Steigerung der Effektivität und der Effizienz durch Einsatz von EDV. Es geht um den Elektronischen Akt, um Vermeidung von Papier­akten, wo es nur geht. Was elektronisch vorhanden ist, kann im Prinzip gleich­zeitig von mehreren Personen eingesehen werden, man hat mehrfachen Zugriff, sofort, jederzeit. Was elektronisch verschickt wird, kann auch nicht in Verstoß geraten. Es geht auch viel schneller als ein Papierakt, der bisher bearbeitet werden musste.

Das heißt: Allgemein – ich muss mich jetzt kurz fassen – geht es darum, die Möglich­keiten der EDV-Technik für den Gerichtsablauf und auch für den Ablauf bei den Staats­anwaltschaften optimal einzusetzen. Das ist der Kern dieses Projekts „Justiz 3.0“.

Wie ich von meiner Fachabteilung weiß, geht es da noch weiter. Die denken da schon weiter, denn es ist wichtig, dass man auch in diesem Bereich, wo es technisch ja nie einen Stillstand gibt, auch wirklich dranbleibt. Wir sind mit diesem Projekt wirklich ganz weit vorne. Und ich muss sagen, es ist sehr angenehm, wenn man im Ausland unterwegs ist, dass man immer wieder, wenn man mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland spricht, erlebt, dass sie daran sehr interessiert sind. Das ist etwas, was


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