BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 51

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wirklich großes Interesse weckt. Damit haben wir etwas, was wir sogar mit großem Erfolg exportieren können.

Die Entwicklung geht in dieser Richtung weiter. Im Kern geht es dabei, wie gesagt, um die Optimierung des Einsatzes der EDV im Bereich der Justiz. Wenn Sie einmal bei Gericht zu tun haben, dann werden Sie sehen, dass es überall schon die Möglichkeit gibt, Einvernahmen mehr oder weniger über Video durchzuführen. Das haben wir praktisch schon bei allen Bezirksgerichten. Da ist in den letzten Jahren also sehr viel geschehen, da sind wir wirklich, glaube ich, sehr, sehr gut unterwegs. Das verbirgt sich hinter „Justiz 3.0“ – eine Erfolgsgeschichte aus unserem Haus! (Beifall bei der ÖVP.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wird eine Zusatzfrage gewünscht, Herr Bundesrat? (Bundesrat Forstner: Danke, Frau Präsidentin, keine Zusatzfrage!)

Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Gruber-Pruner.

 


Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Minister, meine Frage zielt auf die technische Ausstattung ab: Was ist von Ihrem Ressort geplant, damit nicht durch das Fehlen von simpler Hardware verhindert wird, dass die Errungenschaften der modernen Technologien auch für die Justiz genützt werden können?

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Bundesrätin, ich kann Ihnen versichern – auch gestützt auf die aktuellen Unterlagen, die mir mein Mitarbeiter gerade gegeben hat –, dass es da keinen Mangel gibt, auch nicht an der ent­sprechenden Hardware, die wir benötigen. Also dieses Projekt läuft gut. Es ist aus meiner Sicht und nach allem, was ich weiß, keinerlei Engpass vorhanden, der dieses Projekt und seine Fortführung gefährden würde. Da schauen wir schon drauf.

Man darf ja nicht vergessen, wenn man das unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit sieht, so bedeutet das auch nachhaltige Einsparungsmöglichkeit. Das heißt, da zu inves­tieren, das ist eine Investition in eine Effizienzsteigerung, und in Wirklichkeit macht das insgesamt die Justiz ja billiger und kostengünstiger. Daher wäre es völlig absurd, da irgendwelche budgetären Engpässe zuzulassen. Das mache ich sicher nicht, nein, denn das macht Sinn!

Das Projekt ist gut unterwegs. Und Gott sei Dank haben wir in der entsprechenden Fachabteilung die Experten, die das auch wirklich können und auch jahrelang weiter­entwickelt haben. Daher wird es keine Notwendigkeit geben, da irgendetwas zu kürzen. Überhaupt nicht! Das, was da an Ressourcen notwendig ist, ist vorhanden, und wir können und werden das weiterentwickeln.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Noch eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Mag. Raml.

 


Bundesrat Mag. Michael Raml (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Justiz­minister, handelt es sich beim Projekt „Justiz 3.0“ um einen rein internen Ablauf, um ein internes Projekt, oder gibt es auch Auswirkungen – hoffentlich im positiven Sinn – auf die Rechtsunterworfenen? Wenn ja, wie wirken sich diese aus? Und wird da auch darauf Bedacht genommen, dass es auch Menschen gibt, die mit modernen Medien – gerade mit dem Internet – vielleicht noch nicht so gut vertraut sind?

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler|: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Bundesrat, natürlich bindet dieses Projekt auch diejenigen mit ein, die üblicherweise von Berufs wegen mit dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft zu tun haben. Deshalb ist seit einiger Zeit der


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