BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 52

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

elektronische Zugang für Rechtsvertreter und selbstverständlich auch für Notare im Prinzip verpflichtend. Daher ist natürlich ganz klar, dass das System auch darauf aufbaut, dass alle, die mit dem Gericht von Berufs wegen in Kontakt treten, dies auf elektronischem Wege tun können und auch sollen.

Unabhängig davon ist es natürlich so, dass man nicht erwarten darf, dass der Bürger, der mit diesen Dingen nicht vertraut ist, dann überhaupt nicht mehr mit dem Gericht in Kontakt treten kann. So ist es nicht! Wir haben in den modernen Bezirksgerichten entsprechende Servicecenter, wo man auch darauf eingerichtet ist, solchen Personen zu helfen. Dafür haben wir ja diese Servicecenter, sonst bräuchten wir überhaupt keine mehr. Das wäre ja furchtbar.

Natürlich brauchen wir im Servicecenter auch Betreuungspersonal, Menschen aus Fleisch und Blut, die jedem, der kommt und ein Anliegen hat, dabei behilflich sind, sein Anliegen an die richtige Stelle zu bringen, denn man kann nicht davon ausgehen, dass das Einbringen eines Anliegens in allen Fällen auf elektronischem Weg erfolgt. Diese Option gibt es zwar, aber verpflichtend machen kann man das nur für die berufs­mäßi­gen Parteienvertreter, und das ist der Fall. Insofern funktioniert das im Regel­betrieb wirklich sehr, sehr gut und höchst effizient.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Dr. Reiter.

 


Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Herr Minister, vonseiten verschiedener Praktiker, die ich versucht habe dazu zu befragen, was es damit auf sich hat, habe ich sehr unterschiedliche Rückmeldungen bekommen: einerseits, dass immer wieder Arbeitsgruppen gebildet würden, die dann teilweise wieder einschlafen, und das dann wieder ad acta gelegt wird, dass die Praktiker teilweise keine große Freude haben, weil bei Pannen das Back-up fehlen und nichts mehr funktionieren würde, dass aber andererseits in Bereichen wie der zentralen Verwaltung von Verwahrstellen, die dringend notwendig wäre, eigentlich nichts mehr weitergeht und es da keine Priorität mehr gibt.

Meine Frage: Woran scheiterte die flächendeckende Einführung des Elektronischen Akts im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren bisher?

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Bundesrätin, ich denke, Sie beziehen sich auf etwas, was natürlich bei Innovationen nie ganz vermeidbar ist. Dass es immer wieder auch Pannen geben kann, die man dann beheben muss, das ist klar. Und deshalb haben wir ja auch die sogenannten Lenkungsausschüsse einge­richtet, wo alle Betroffenen im Boot sind und wo man Mängel in der Anwendung dieser Systeme besprechen und dann auch beheben kann. Selbstverständlich, das ist immer so: Wenn man mit einer Entwicklung ganz weit vorne ist, dann gibt es da oder dort immer wieder Pannen, die man beheben muss.

Ohne jetzt eine Marke zu nennen, aber wir haben erst kürzlich zwei neue Leasing­fahrzeuge einer sehr bekannten Automarke bekommen, und nach wenigen Tagen haben sich diese Fahrzeuge überhaupt nicht mehr bewegt, weil die Elektronik zusam­men­gefallen ist. Das Unternehmen versucht jetzt schon einige Tage hindurch, den Fehler zu finden.

Das ist natürlich im Bereich der EDV, im Bereich dieser Technologie immer möglich, aber wichtig ist, dass man dann auch wirklich offen auf den Partner zugeht und auch für jeden die Möglichkeit existiert, sich sofort – im Rahmen der Lenkungsausschüsse regelmäßig und institutionalisiert, aber auch sonst – an das BMJ zu wenden, wenn es irgendwo Mängel gibt oder irgendwo etwas nicht funktioniert.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite