BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 68

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das sind 39 Prozent. (Bundesrätin Kurz: Welches Bundesland? – Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.)

Falls man mit einer normalen Familie irgendwann einmal in ein städtisches Bad gehen möchte – auf dem Land ist man da gesegnet, weil es irgendwo gratis möglich ist –, rechne ich dafür ungefähr 30 €, das entspricht einer Erhöhung um 52 Prozent. Der Strompreis ist mit 14 Prozent gestiegen, das sind 252 €. Und so geht es weiter. Wenn ich das alles zusammenrechne, dann komme ich auf 1 787 € und bemerke, dass das, was uns bei der Steuerreform gesagt wurde, nämlich dass mehr im Sackerl ist, nicht stimmt, weil im breiten Umfeld alles teurer geworden ist. Die Steuerreform kommt bei der Masse der Bürger nicht an, sondern geht gleich eins zu eins durch.

Es kommen dann noch viele, viele andere Sachen, die wir zu bewältigen haben. Wenn ich mir bei der Mittelschicht ansehe, was sie früher abschreiben konnte, falls sie vorge­sorgt oder sonst gespart hat, damit man eben dann im Alter, wenn man nicht mehr so mobil ist, ein bisschen etwas für die Mobilität auf der Seite hat, dann erkenne ich, dass das alles von der Steuer weggestrichen wurde.

Das schmerzt die Leute. Sie schmerzt nicht nur das Wohnen, sondern auch die Ge­bühren, die Abgaben und alles, was darum herum ist. Deswegen muss man sagen, dass man diese Maßnahme zwar unterstützen kann, aber uns wäre eine Politik mit Augenmaß einfach wesentlich lieber, als dass wir da jetzt punktuell irgendwelche Placeboeffekte hervorrufen müssen. Ja, jeder Euro hilft dem, der ihn nicht hat, aber der große Wurf ist es nicht. Ich befürchte, dass es nur mit einem anderen Wahlverhalten möglich ist, sonst werden wir aus dieser Misere nicht herauskommen. (Beifall bei der FPÖ.)

12.19


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bun­desrätin Mag. Dr. Dziedzic. – Bitte.

 


12.20.03

Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Wertes Präsidium! Herr Bundesminister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Das Miet­recht­liche Inflationslinderungsgesetz ist keine neue Erfindung, und wie wir gehört haben, betrifft es 300 000 Personen in Österreich. Laut Bundeskanzler Werner Faymann ersparen sich die Betroffenen durch diese Maßnahme rund 150 € im Jahr.

Wichtig und bisher nicht erwähnt worden ist, dass diese Änderung lediglich den Bereich der Richtwertmieten umfasst und der Aufschub der Inflationsanpassung somit lediglich den Mieterinnen und Mietern von Altbauwohnungen und MieterInnen von Wiener Gemeindewohnungen zugutekommt. Deswegen sind es auch nur 300 000.

Dieses Gesetz ist sowohl dem Umfang als auch dem Inhalt nach nicht wirklich geeignet, um eine echte Entspannung auf dem Wohnungsmarkt herbeizuführen oder das Problemfeld leistbares Wohnen zu erreichen. Dazu würde es auf jeden Fall einer breiteren Reform beziehungsweise umfassender Reformmaßnahmen bedürfen, die auch bereits im Regierungsübereinkommen angekündigt sind.

Wir sind uns alle einig, dass Wohnen ein großes Thema ist und dass leistbares Wohnen sehr viele Menschen in Österreich betrifft, wenn es darum geht, eine Woh­nung zu finden, die sie sich überhaupt leisten können. Es ist auch so, dass es gesetz­liche Regelungen die Höhe des Mietzinses betreffend nur bei Altbauten gibt, die vor 1953 gebaut worden sind. Bei Häusern, die nach 1953 gebaut worden sind, darf – kurz gesagt – auf dem Markt eine entsprechend unterschiedliche Miete verlangt werden. Das heißt aber auch, dass immer weniger Wohnungen erfasst werden und sich somit nicht mehr in dem sogenannten Schutzbereich des Mietrechtsgesetzes befinden.

 


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