BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 71

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mensschwache Schichten, bei denen die Mietwohnungen nach 20 Jahren an Mietzah­lungen automatisch in das Eigentum der Mieter übergehen.

Viertens: Wir müssen massiv in den Wohnungsbau, in den Wohnungsneubau inves­tieren. Zusätzliches Wohnungsangebot wirkt mietpreissenkend.

Noch etwas ist zu sagen: Die Mietvertragsgebühr in Höhe von 1 Prozent der dreifachen Jahresbruttomiete gehört restlos gestrichen – dem steht keine staatliche Gegenleistung mehr gegenüber.

Der Gesetzesvorlage, mit der zur Linderung der Inflationsfolgen die Inflationsanpas­sung der Mieten einmalig ausgesetzt wird, stimme ich zu. – Vielen Dank. (Beifall bei Bundesräten der FPÖ.)

12.31


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bun­desminister Dr. Brandstetter. – Bitte, Herr Minister.

 


12.31.48

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Nur zur Kontrolle für mich: Sind wir noch beim Tagesordnungspunkt „2. Mietrechtliches Infla­tions­linderungsgesetz“? – Ich hatte zuletzt Zweifel daran. Aber wenn es so ist, dann sage ich gern ein paar Sätze dazu.

Das Wesentliche ist eigentlich schon gesagt worden, meine Damen und Herren Bundesräte! Es ist eine sozialpolitisch sinnvolle Maßnahme, es bringt eine Linderung an Mietkosten für einen doch erheblichen Teil der Mieter, aber es ist natürlich nicht das, was im Zusammenhang mit dem Mietrecht immer wieder gefordert wird: nämlich eine größere Reform.

Es ist nicht so, als wäre da nichts passiert. Ich erinnere nur daran: Im Vorjahr ist mit der Thermenregelung schon auch einiges gelungen, was sinnvoll und notwendig war.

Aber ich möchte in Beantwortung der Frage der Frau Bundesrätin von den Grünen sagen, dass ich mit meinen Fachleuten letztlich nur das umsetzen kann, was es an Konsens gibt. Und natürlich – das wissen Sie alle –: Das Mietrecht steht an der Schnitt­stelle von naturgemäß gegenläufigen Interessen zwischen Vermietern und Mietern, und da ist es sicher nicht einfach, einen Konsens zu finden.

Aber ich sehe auch, dass es sinnvoll wäre, diesen Konsens rasch zu finden, weil es nicht nur um die Schnittstelle zwischen diesen beiden Interessen geht. Es geht auch zum Teil um Interessen, die mir durchaus am Herzen liegen. Wenn es richtig ist, was manche Experten mir sagen, dass etwa auch durchaus noch gut sanierbare, schöne, ältere Häuser vor allem auch deshalb geschliffen werden, um mit Sicherheit der Anwendung des Mietrechts zu entgehen, weil diese Häuser eben schon vor 1953 errichtet wurden, dann tut mir das eigentlich auch weh, und ich denke, auch das ist ein Aspekt, auf den man nicht ganz vergessen sollte.

Es ist eine Vielzahl von Interessenabwägungen, die man da treffen muss. Ich kann nur sagen: Wir sind mit unseren Expertinnen und Experten natürlich zu jeder Hilfestellung und zu jeder Unterstützung bereit. Nur setzt die Umsetzung eben einen Konsens voraus, und solange es diesen Konsens auf politischer Ebene – konkret im Nationalrat und dann auch bei Ihnen im Bundesrat – nicht gibt, können wir nicht wirklich etwas tun, außer darauf hinzuweisen: Ja, es wäre schon gut, wenn es da mehr gäbe, als bisher gelungen ist! Aber ich hoffe, dass es vielleicht auch bald mehr wird geben können – ich würde es gern umsetzen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten von SPÖ und Grünen.)

12.33

 


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