BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 79

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Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Herr Bundesminister Dr. Brandstetter hat sich als Nächster zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

 


13.02.16

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Bundesräte! Ich bin sehr froh über und dankbar für diese Diskussion, weil sie mir und unserem Haus auch gezeigt hat, wie unsere Jahres­vorschau und in Verbindung damit auch unsere Einschätzung der Planungen der EU-Kommission, auf die wir ja nicht unmittelbar Einfluss nehmen können, von Ihnen aufgenommen werden.

Das ist sehr wichtig, und da möchte ich hier schon auch festhalten: Es ist für uns wichtig, dass wir diesen Kontakt haben und dass Sie uns über den EU-Ausschuss, aber auch sonst natürlich jederzeit Informationen geben können, damit wir sie bei unserer Tätigkeit in Brüssel berücksichtigen können. Es ist sehr, sehr wichtig, dass es diesen Austausch gibt.

Ich möchte jetzt gar nicht mehr im Detail auf die Jahresvorschau eingehen. Sie haben sie ja alle, und Sie haben sich, soweit ich das jetzt den Ausführungen entnehmen konnte, sehr, sehr intensiv damit beschäftigt. Und ich nehme da schon auch einiges mit, einiges von Ihrer Einschätzung. Ich freue mich darüber, dass sich Ihre Einschät­zung in wesentlichen Dingen mit der Einschätzung meines Hauses völlig deckt, und das ist auch gut so.

Ich möchte nur noch eine ganz allgemeine Bemerkung dazu machen. Wir werden morgen ja wieder um 5 Uhr Früh nach Brüssel aufbrechen; wir haben morgen wieder Justizministerrat. Man muss aber schon berücksichtigen, dass das natürlich eine sehr heterogene Gruppe ist – gerade jetzt! Sie müssen einmal 28 Standpunkte unter einen Hut bringen. Und das muss man schon fair sein – ja, gerade heute haben wir wieder darüber gesprochen –, denn es ist schon für zwei Regierungsparteien schwierig, sich über ein neues Mietrecht zu einigen.

Es gibt auch immer wieder Unternehmer in Österreich, speziell in der Baubranche, die sich darüber beklagen, dass sie sich in unserem Land auf neun unterschiedliche Bauordnungen einstellen müssten, das wäre hinderlich für die wirtschaftliche Entwicklung. Man muss also schon auch berücksichtigen, dass man nicht erwarten kann, dass so eine heterogene Gruppe von Staaten, die sich im Rahmen der EU zusammenfinden müssen, so leicht auf eine gemeinsame Linie kommen kann. Für uns ist es wichtig, dass wir gerne zum Konsens beitragen, wenn wir davon überzeugt sind, dass es Sinn macht.

Für uns ist aber auch wichtig – und darin fühle ich mich bestärkt nach dem, was ich heute von Ihnen allen gehört habe –, dass wir schon auch dort vorsichtig sind, wo wir zu Recht den Eindruck haben, dass wir ein nationalstaatliches System haben, das im Vergleich ein qualitativ sehr hochwertiges ist. Und das wollen wir auch in keiner Weise beeinträchtigt wissen, auch in Zukunft nicht.

Als Beispiel ist heute genannt worden – über diese Äußerungen habe ich mich sehr gefreut, und ich fühle mich durch sie bestärkt –, dass die Voraussetzungen für eine GesmbH auf nahezu null heruntergeschraubt werden sollen. Das ist auch etwas, dem wir mit großer Skepsis und großer Vorsicht gegenüberstehen. So gesehen bin ich dankbar dafür; ich sehe das auch als Auftrag Ihrerseits, in diesem Sinne weiter zu agieren.

Da bleibt nur noch die große Idee, die nicht ganz verlorengehen sollte: Es geht um einen einheitlichen Raum der Freiheit, des Friedens und des Rechts. Und wie das hier auch gesagt worden ist: Natürlich ist es auch wirtschaftlich von großem Vorteil, wenn


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