BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 105

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Ich bin der Meinung, dass Griechenland hier nicht alleingelassen werden darf. Gott sei Dank gibt es ja internationale, europäische und auch bilaterale Hilfe aus Österreich: Nicht nur finanzielle Hilfe seitens des Auslandskatastrophenfonds, sondern auch 20 Ton­nen an Gütern zur Versorgung der Flüchtlinge, die gerade am Weg nach Griechenland sind. Es ist unsere Pflicht zu helfen, aber es ist auch unsere Pflicht, für eine euro­päische Lösung zu kämpfen. – Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

14.43

14.43.10

 


Präsident Josef Saller: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegen­ständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.43.385. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 und das Bundeshaftungsober­grenzen­gesetz geändert werden (995 d.B. und 1001 d.B. sowie 9539/BR d.B.)

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit geändert wird (1002 d.B. sowie 9540/BR d.B.)

 


Präsident Josef Saller: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Weber. Bitte um die Berichte.

 


14.44.10

Berichterstatter Martin Weber: Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 und das Bundeshaftungsobergrenzengesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 8. März 2016 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich darf auch den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des National­rates vom 24. Februar 2016 betreffend ein Bundesgesetz bringen, mit dem das Bun­des­gesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit geändert wird.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenso in schriftlicher Form vor; ich komme sogleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 8. März 2016 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Josef Saller: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Pisec. Ich erteile es ihm.

 


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