BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 148

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kann in diesem Ypsilon, in diesen zwei Strängen: Uni-Absolventinnen und –Absolven­ten, aber auch Werkmeister, Werkmeisterin und die berufsbildenden Ausbildungen.

Ich bin recht stolz darauf, denn ich glaube, die Spitzenleistungen – und auch das haben einige schon gesagt – in Österreich, gerade im berufsbildenden Bereich, können sich allemal sehen lassen. Wir gewinnen da immer wieder Gold- und andere Medaillen und können uns so – egal, ob es ein tertiärer oder ein außerschulischer Abschluss ist, ob es ein formaler, normaler Leistungsnachweis einer schulischen Ausbildung ist oder ein nonformaler Abschluss, ein informeller Abschluss – einzuordnen beginnen.

Es wird noch einige Jahre dauern, bis wir die einzelnen Kategorien einordnen können, aber es ist eine lernergebnisorientierte Angelegenheit, wo man das, was man gelernt hat, zeigen kann, sich einordnen lassen kann.

Dieser Nationale Qualifikationsrahmen, dieses elektronische Register war nötig, glaube ich, um innerhalb Österreichs, aber auch innerhalb der Europäischen Union unseren Stellenwert auf diesem Gebiet festlegen zu können.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in diesem Sinn hoffe ich doch, dass Sie dieser Gesetzesmaterie Ihre Zustimmung geben können. Dieses Register ist von namhaften Persönlichkeiten auch der Wirtschaftsuniversität Wien mitentwickelt worden, und ich glaube doch, dass sich die Zeit gelohnt hat, damit wir jetzt sagen können, wie wir unsere Qualifikationen in Österreich einordnen können. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Stögmüller.)

17.33

17.33.10

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dem ist nicht so. Damit ist die Debatte geschlos­sen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

17.34.249. Punkt

Strategische Jahresplanung 2016 des Bundesministeriums für Bildung und Frauen auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission und des Arbeitsprogramms der niederländischen Präsidentschaft sowie des 18-Monatsprogramms der niederländischen, slowakischen und maltesischen Präsidentschaften (III-573-BR/2016 d.B. sowie 9538/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Grimling. – Bitte um den Bericht.

 


17.34.50

Berichterstatterin Elisabeth Grimling: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der gegenständliche Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur liegt Ihnen schriftlich vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 8. März 2016 den Antrag, die Strategische Jahresplanung 2016 des Bundesminis­te­riums für Bildung und Frauen auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Euro­päischen Kommission und des Arbeitsprogramms der niederländischen Präsidentschaft sowie


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