BundesratStenographisches Protokoll852. Sitzung / Seite 65

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abgibt beziehungsweise auch das Grünbuch hochladen würde. Ich denke mir, das tut der ganzen Diskussion tut. Aber ich darf hier noch einmal festhalten: Wir haben nicht darauf vergessen, sondern das ist eine wertvolle Arbeit, die der Bundesrat da geleistet hat, die wir nicht nur zu würdigen wissen, sondern selbstverständlich in unsere Ergeb­nisse einfließen lassen werden. In diesem Sinne danke vielmals für die Zusam­menarbeit. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

12.57

12.57.30

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen hiezu nicht vor.

Gibt es noch welche? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.58.326. Punkt

Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichts­hofes für das Jahr 2014 (III-569-BR/2015 d.B. sowie 9553/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen nun zu Punkt 6 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. Ich bitte um die Berichterstattung.

 


12.58.49

Berichterstatter Mag. Klaus Fürlinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungs­ge­richts­hofes für das Jahr 2014.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 29. März 2016 den Antrag, die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2014 zur Kenntnis zu nehmen.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Ebner. Ich erteile es ihr.

 


12.59.32

Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es befremdet doch ein klein wenig, dass wir die Jahresberichte vom Verwaltungsgerichtshof und Verfassungs­gerichtshof für das Jahr 2014 erst heute im Bundesrat behandeln dürfen. Dies ist umso verwunderlicher, als der Jahresbericht 2014 vom Verfassungsgerichtshof laut Infor­mation auf der Homepage bereits am 16. April 2015 vorlag und jener vom Verwal­tungsgerichtshof in dessen Vollversammlung am 7. September 2015 beschlossen wurde. Ich erwähne das, da ich zutiefst davon überzeugt bin, dass es auch Ziel des Bundesrates sein muss, immer möglichst zeitnah und aktuell zu sein, da wir ja sonst jenen Leuten etwas zuspielen, für die der Bundesrat entbehrlich sein könnte. Wir sollten die Diskussionen aktuell führen.

Der Jahresbericht 2014 ist trotz der verspäteten Behandlung hier im Plenum von Bedeu­tung, und dies auch deshalb, weil am 1. Jänner 2014 die Verwaltungs­gerichts­barkeitsnovelle 2012 in Kraft getreten ist. Das Erfreuliche vielleicht zu Beginn: Der


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