BundesratStenographisches Protokoll852. Sitzung / Seite 85

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im Bericht auf Seite 15 zu Recht, „Österreich lehnte bis dato jede Form einer verpflich­tenden Ursprungslandkennzeichnung ab. Ö. hat jedoch“ – Gott sei Dank – „Kompro­miss­vorschläge vorgelegt, zB für die spätere Evaluierung einer Ursprungslandkenn­zeichnung auf Grundlage der bis dahin gewonnenen Erfahrungen, also eine Abwägung der Vorteile für Konsumentinnen und den Aufwand an Dokumentation und Über­wachung für Marktteilnehmer und Behörden, aber auch für die Erarbeitung von Kriterien für eine freiwillige Ursprungslandkennzeichnung.“

Dieser Erwägung wird es immer wieder bedürfen, meine Damen und Herren, um die Unterstützung von Richtlinien gewährleisten zu können und so dem Ziel der Verord­nungen gerecht werden zu können. Verordnungen helfen nicht, wenn sie nicht umge­setzt werden können oder das Ziel, dem sie folgen, nicht erreichen.

Das gilt gerade – wie heute schon erwähnt wurde für den sehr sensiblen Bereich des Sozialen, wie etwa die im Bericht angesprochenen Punkte der Diskriminierung, der Gleichbehandlung, ungeachtet der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder auch der sexuellen Ausrichtung.

Um diese Ziele erreichen zu können, wird es über die Bemühungen der einzelnen Ministerien hinaus auch der Abstimmung mit anderen Ministerien bedürfen, wie es sich etwa angesichts eines Vorschlages für eine Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderung für Produkte und Dienstleistungen zeigt.

Meine Damen und Herren, die Zusammenarbeit verschiedener Institutionen wird da notwendig sein. Das gilt auch in Bezug auf das von der niederländischen Präsident­schaft im Bericht angekündigte Mobilitätspaket, das eine Revision der Systeme der sozialen Sicherheit und eine gezielte Überprüfung der Entsendungsrichtlinie beinhalten soll.

Um zu integrativen Arbeitsmärkten zu kommen, die – wie der Bericht vorschlägt  auf dem Grundsatz Arbeit/Lohn beruhen, wird es einer gemeinsamen Anstrengung bedür­fen. Gerade für Österreich, wo teilweise unfaire Maßnahmen in Bezug auf Konkurrenz und Arbeitsangebot aufgrund einer nicht eindeutigen Regelung oder nicht vorhandenen Regelungen die das Unterbieten von sozialen Standards erlauben bestehen, sind solche Richtlinien ganz, ganz wichtig.

Es ist auch eine bessere Steuerung der Migration wichtig – das steht auf Seite 3 –, um den aktuellen Herausforderungen, der Durchsetzung der Anliegen von Migrantinnen und Migranten, gerecht zu werden. Um eine größere Gerechtigkeit unter Mitglied­staaten, aber auch im jeweiligen Land, und einen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu erreichen, bedarf es einer Koordination verschiedener Maßnahmen, und dafür kann der vorliegende Bericht eine gute Grundlage sein. Es muss dabei aber besonders auf die Übersichtlichkeit in Bezug auf Maßnahmen geachtet werden.

Meine Damen und Herren, Übersichtlichkeit ist eine Grundlage für gezieltes Handeln. In diesem Zusammenhang, Herr Bundesminister Stöger: Das ist ein guter Jahres­bericht, den man aber inhaltlich genau betrachten muss. Und in Zukunft muss man diese Berichte wirklich genau durchdiskutieren. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.19


Präsident Josef Saller: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Mag. Schreyer. – Bitte.

 


14.19.17

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Es wurde jetzt schon sehr, sehr viel zu dem Bericht gesagt, daher beschränke ich mich hier auf einige wenige Punkte, die wir kritisch sehen.

 


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