BundesratStenographisches Protokoll852. Sitzung / Seite 129

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Entschließungsantrag

der Bundesräte David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundesein­heitliche Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, ehestens eine Vorlage für ein Grundsatzgesetz betreffend die Bedarfsorientierte Mindestsicherung nach Art. 12 Abs. 1 B-VG dem Parlament zur Beschlussfassung zuzuleiten.

Dabei ist sicherzustellen, dass die Leistungshöhe armutsverhindernd ist und die von der BMS abhängigen Menschen einen Rechtsanspruch auf notwendige Beratung und Betreuung zur Überwindung der – den BMS-Bezug auslösenden – Problemlagen erhalten.“

*****

Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.17


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Der von Bundesrat Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend bundeseinheitliche Bedarfs­orien­tierte Mindestsicherung ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Ver­handlung.

Als Nächster ist Herr Bundesrat Mag. Fürlinger zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Du hast 20 Minuten Zeit. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

 


17.17.30

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Ein berühmter deutscher Dichter hat einmal gesagt: Man soll jeden Tag ein gutes Buch lesen, ein schönes Bild anschauen und – wenn es geht – auch nur einen einzigen vernünftigen Satz sagen. Das hat mir in der Rede gefehlt, Herr Kollege Stögmüller. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich möchte zu Beginn für all jene, die angeblich die Genesis des heutigen Unter­suchungsausschusses in Linz (Bundesrat Stögmüller: Unterausschuss! Unter­suchungs­ausschuss kommt erst!) – Unterausschusses – so gut gekannt haben, die Regie des Unterausschusses darstellen. Der Ausschuss ist nicht vertagt worden, weil sich irgend­jemand etwas überlegt oder weil das alles rechtswidrig ist.

Heute, 14 Tage nach der Konstituierung dieses Unterausschusses, fand die zweite Sitzung statt. Beigezogen waren namhafte Experten: Univ.-Prof. Mazal, Univ.-Prof. Janko und Univ.-Prof. Leidenmühler. Von den Grünen war interessanterweise kein Experte dabei. Keiner dieser Herren hat auch nur mit einem Satz gesagt, dass das rechtswidrig sei. Im Gegenteil: Die Ausführungen lauteten dahin gehend, dass solche Dinge in Sondersituationen möglich sind. Eine Einschränkung von Prof. Leidenmühler gab es, nämlich dass man nicht weiß, ob es vor allen Höchstgerichten so hält. Sonst gab es gar nichts.

Die nächste Sitzung wird turnusmäßig am 21. April stattfinden. Geplant ist dies­bezüglich ein Gesetzesbeschluss im Mai oder Juni des heurigen Jahres. So viel sei einmal zum Auftakt und vielleicht auch zur Richtigstellung all jener Dinge, die hier so behauptet worden sind, gesagt.

Zur Dringlichen Anfrage selbst, die für mich ein kleines Highlight war: Herr Kollege Zelina, wenn Sie uns das nächste Mal in Anwesenheit des Finanzministers oder des Wirtschaftsministers einen langen Vortrag zur Realwirtschaft halten, werde ich Ihnen


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