BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 110

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Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter sagt dazu: „Auch erscheint es (...) fraglich, ob das zuständige Landesverwaltungsgericht logistisch in der Lage wäre, über eine Vielzahl von Beschwerden innerhalb einer angemessenen Frist zu entscheiden.“

Auch darauf hätte ich gerne eine Antwort vom Herrn Minister.

Auch in der Stellungnahme der Tiroler Landesregierung ist folgendes zu lesen: „Beschwerden gegen die Hinderung an der Einreise, eine Zurückweisung oder eine Zurückschiebung gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG sollen nach § 41 Abs. 2 AsylG 2005 in der Fassung des vorliegenden Abänderungsantrages an das jeweils zuständige Landesverwaltungsgericht (...) erhoben werden. Seitens des Landes Tirol bestehen gegen diese Ausdehnung der Zuständigkeiten der Landesverwaltungsgerichte erheb­liche (...) Bedenken, weshalb diese abgelehnt wird“.

Sinngemäß: Diese Entscheidungen fallen eindeutig unter den Bundeskompetenz­tatbe­stand Asyl. Diese nun den Ländern und den Landesverwaltungsgerichten zuzuschie­ben, bräuchte also die Zustimmung der Länder selbst. Weiter heißt es in der Stellungnahme der Tiroler Landesregierung: „(...) so wäre eine entsprechende Zuständigkeitserwei­terung der Landesverwaltungsgerichte wohl dennoch nur unter der Voraussetzung des Art. 131 Abs. 4 Z 1 B-VG möglich, weil diese Maßnahmen dann immer noch dem (ebenfalls bundesunmittelbar vollzogenen) Bereich der Fremdenpolizei zuzurechnen sind.“

Da der Bundesrat bekanntlich für die Interessen der Länder eintritt, hat er diese Einwände zu berücksichtigen. Herr Minister, ich möchte wissen, ob die Regierung gedenkt, die Asylnovelle vor der Kundmachung den Bundesländern gemäß Artikel 131 Abs. 4 B-VG zur Zustimmung vorzulegen. Das würde ich jedenfalls empfehlen, denn laut der erwähnten Stellungnahmen bedarf diese Zuständigkeitsverschiebung zulasten der Landesverwaltungsgerichte auch der Zustimmung der Länder, um überhaupt verfassungskonform zu sein.

Ich bin der Meinung, dass genau dann, wenn es um Asyl geht, die Debatten noch lange nicht beendet sind, und ich glaube, dass wir weder im Parlament noch im Bun­desrat nur damit argumentieren können, dass die Leute sich unsicher fühlen, um hier nicht verfassungskonforme Gesetze zu erlassen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.22


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Weber. – Bitte.

 


14.22.31

Bundesrat Martin Weber (SPÖ, Steiermark): Werter Herr Präsident! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Zu Beginn meiner heutigen Rede möchte ich nochmals und wiederholt allen Einsatzkräften für ihre hervorragende und erstklassige Arbeit im letzten Herbst, im Zusammenhang mit der Flüchtlingsproblematik herzlich danken. Was unsere Einsatzkräfte der Polizei, der Rettung, des Roten Kreuzes, aber auch des Samariter-Bundes und so weiter und so weiter, und natürlich allen voran unser öster­reichisches Bundesheer, im burgenländischen Nickelsdorf, in Spielfeld oder in Bad Radkersburg geleistet haben, dem gebührt unser aller Respekt und besonderer Dank. (Allgemeiner Beifall.)

Lieber Herr Kollege Werner Herbert, wenn Sie Ihr gezeigtes oder gespieltes Mitgefühl mit der Polizei (Bundesrat Herbert: Ehrliches Mitgefühl, ich bin seit 40 Jahren Polizist!), mit der Exekutive wirklich ernst meinen würden, dann würden Sie auch einmal zustimmen, wenn es wirklich um die Polizei und um die Exekutive geht, zum Beispiel beim Staatsschutzgesetz. Da waren Sie weit weg davon.

 


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