BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 144

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16.35.47

Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Lassen Sie mich bei der Frage der GÖG-Novelle bleiben, bei der Frage des Brustkrebs-Früherkennungsprogrammes.

Aufgrund des Datenmateriales wissen wir sehr genau, wie viele Frauen zur Mammo­graphie gehen. Das heißt, diese Zahlen haben wir. Wir wissen auch: Es ist ein quali­tativ sehr hochwertiges Programm, da es doppelt kontrolliert wird. Das heißt, wir ken­nen auch die Befunde der Ärztinnen und Ärzte von draußen genau, die dann die Patientinnen zur weiteren Abklärung in die Spitäler überweisen.

Was uns gefehlt hat, ist die Datengrundlage, die Gesetzesgrundlage dafür, diese Daten aus den Spitälern von den Ländern mehr oder weniger in die Gesundheit Österreich GmbH zu bringen, um zu wissen, was herausgekommen ist. Wir hatten zwar eine Verdachtszuweisung, wussten aber nicht, wie das wirklich ausschaut, ob es tatsächlich so ist. Das ist eine extrem wichtige Datengrundlage, die wir brauchen, um zu schauen, wie wir in diesem Screeningprogramm liegen. Wir benötigen die Daten gar nicht so sehr für die Forschung, sondern wirklich einzig und allein, um dieses Programm ordentlich zu evaluieren.

Die Ärztekammer sagt, dass die Frequenzen der Mammografie zurückgegangen sind. Das muss so sein, wenn ich davon ausgehe, dass viele Frauen bis jetzt jährlich beim Mammografiescreening waren. Wenn wir davon ausgehen, dass eine zweijährige Untersuchung gescheiter ist, müssen sich die Zahlen reduzieren. Wichtig ist – und auf das achten wir sehr stark –, dass die Köpfe mehr werden, das heißt, dass mehr Frauen zur Untersuchung gehen.

Da merken wir einen leichten Anstieg, aber nicht so weit, wie wir es gerne hätten. Mein Haus weiß das, da gibt es faktisch wöchentlich Besprechungen, um auch wirklich zu schauen, dass wir nichts übersehen und merken, sollte das Programm einen Einbruch haben. Diese Datenlage brauchen wir aber einzig und alleine, um zu verifizieren, ob das, was wir von draußen bekommen, stimmt.

Zur Frage Stammzellregister: Das hat bis jetzt ganz gut funktioniert, es ist aber sicher gescheiter, wenn es in öffentlicher Hand ist und von dort geführt wird. Deshalb haben wir auch versucht, dieses sehr sensible Register zu uns zu holen.

Zur Frage grenzüberschreitende Rettungstransporte: Man weiß, wie lange es oft dauert, bis die Rettung kommt. Gerade in diesen grenznahen Gebieten ist es so, dass man immer schon versucht hat, sich gegenseitig zu helfen, es aber aufgrund der feh­len­den Grundlage nicht möglich war. Jetzt ist es uns endlich gelungen, dieses Abkommen abzuschließen. Ich hoffe, das ist im Sinne der Patientinnen und Patienten und der betrof­fenen Regionen. Ich freue mich, wenn wir es damit ins Laufen bringen und vielleicht das eine oder andere Menschenleben damit retten können. (Allgemeiner Beifall.)

16.38

16.38.20

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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